24.11.2010

Nichtberücksichtigung bei der Stellenbesetzung führt allenfalls zu einem Schadensersatzanspruch

Der Fall: Dort hatte sich ein Bewerber für die Stelle eines Professors an einer evangelischen Hochschule interessiert. Die Stelle erhielt aber eine Mitbewerberin. Der Bewerber wollte sich das nicht bieten lassen. Er klagte. Das Besetzungsverfahren sollte wiederholt werden. Sollte das nicht möglich sein, so wolle er zumindest Schadensersatz.

Das Urteil: Der Bewerber scheiterte. Denn mit der endgültigen Besetzung der Stelle war das Auswahlverfahren beendet. Ein erfolgloser Bewerber kann dann nicht verlangen, dass das Verfahren erneut durchgeführt wird. Allenfalls kann ein Schadensersatzanspruch bestehen. Dieser scheidet hier jedoch aus, weil der Bewerber nicht darlegen konnte, der bestgeeignete Bewerber gewesen zu sein (BAG, 12.10.2010, 9 AZR 554/09).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer – Was ist mit dem Kündigungsschutz?

Ein alter Trick von Arbeitgebern, um unliebsame Arbeitnehmer und insbesondere Betriebsratsmitglieder loszuwerden: Aus Arbeitnehmern werden Geschäftsführer gemacht, das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wird beendet, um dann den... Mehr lesen

23.10.2017
Beschäftigung von Ausländern: Das müssen Sie wissen

Bei der Beschäftigung ausländischer Kollegen gelten mitbestimmungsrechtlich die gleichen Regeln wie für die Arbeitsverhältnisse Ihrer deutschen Kollegen. Das heißt: Sämtliche Mitbestimmungsrechte, die Ihnen im Hinblick auf... Mehr lesen

23.10.2017
Urlaubsanspruch und Krankheit – wieder einmal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss über einen neuen Fall zum Thema Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit entscheiden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat mit Beschluss vom 15.04.2010, Az.: 16 Sa 1176/09 entschieden,... Mehr lesen