Wissen

24.08.2009

Das gilt bei Tarifverträgen

Ein Tarifvertrag gilt automatisch nur für tarifgebundene Unternehmen – auch hauseigene Tarifverträge. Es sei denn, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Dann gilt er gleich für die ganze Branche einer Region oder gleich bundesweit.

Allgemeinverbindlichkeitserklärungen sind verbindlich!

Tipp: Eine Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge finden Sie im Internet unter www.bmas.de.

Tarifverträge gelten nur für Gewerkschaftsmitglieder ...

In den tarifgebundenen Unternehmen selbst wiederum gelten die Tarifbedingungen grundsätzlich nur für Gewerkschaftsmitglieder.

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Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

So grotesk es klingt: Ihr Arbeitgeber weiß oft nicht, dass er tarifgebunden ist. Und er darf auch Sie nicht nach Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Das heißt für Sie: Wenn Sie ihn nicht auf die Tarifbindung hinweisen, können Ihnen tarifliche Ansprüche verloren gehen...

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... lassen sich aber auf andere Mitarbeiter ausweiten

Um die Nicht-Gewerkschaftsmitglieder unter ihren Mitarbeitern den Gewerkschaftsmitgliedern gleichzustellen, schreiben schon seit Jahrzehnten viele Unternehmen den übrigen Mitarbeitern Klauseln in den Arbeitsvertrag, nach der sich das Einkommen nach dem jeweils geltenden oder auch einem konkret benannten Tarifvertrag richten soll, entweder

  • allgemein: für den jeweils geltenden Tarifvertrag oder
  • konkret: für einen ganz bestimmten Tarifvertrag.

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