18.08.2009

Diesen Schutz genießen Sie als stillende Mutter

Das Mutterschutzgesetz sieht auch verstärkten Schutz für stillende Mütter vor. Stillen Sie Ihr Baby nach der Geburt also, dürfen Sie nicht mit bestimmten Gefahrstoffen arbeiten, nicht zu Akkord- und Fließbandarbeiten und zu bestimmten, körperlich schweren oder belastenden Arbeiten herangezogen werden.

Recht auf Stillpausen

Außerdem haben Sie als Stillende ein Recht auf Stillpausen während der Arbeitszeit. Die Mutterschutzgesetz sichert Ihnen 

  • mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder
  • einmal pro Tag eine Stunde.

So verteilen sich die Stillpausen

Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden muss Ihr Arbeitgeber Ihnen auf Ihren Wunsch entweder

  • zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder
  • wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist,

inmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewähren.
Die Arbeitszeit gilt dann als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

Tipp: Die Stillpause steht Ihnen auch zu, wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Baby tatsächlich zum Stillen anzulegen. Sie dürfen die Zeit dann nutzen, um Milch abzupumpen.

Ein Verdienstausfall darf durch die Stillzeit nicht eintreten. Ihr Arbeitgeber darf nicht von Ihnen verlangen, dass Sie die Zeit vor- oder nacharbeiten. Er darf die Stillpausen auch nicht auf die festgesetzten Ruhepausen anrechnen.
Außerdem haben Sie – genau wie während des Mutterschutzes – auch als stillende Mutter Anspruch auf den Mutterschutzlohn, wenn Sie

  • aufgrund eines Beschäftigungsverbotes mit anderen Arbeiten beschäftigt oder
  • ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden.

Ihr Anspruch berechnet sich ebenfalls danach, was Sie in den letzten 13 Wochen oder drei Monaten vor Beginn der Schwangerschaft reduziert um gesetzliche Abzüge verdient haben.

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