26.07.2010

Elterngeld Teil 3 – Das sind Ihre Rechte

Elterngeld und Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist in den Detailfragen kompliziert geregelt und in der Praxis für Eltern nicht immer leicht zu durchschauen.

Höhe und Dauer des Elterngeldes
 
Das Elterngeld wird in Höhe von 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens gezahlt.

Beispiel: Ihr Kind ist am 08. April 2010 geboren worden. Nun berechnen Sie Monate April 2009 bis März 2010, addieren die einzelnen monatlichen Einkommensbeträge und teilen diese durch 12. Dann haben Sie das durchschnittliche monatliche Einkommen. Beträgt dieses beispielsweise 2.000 € erhalten Sie davon 67 %, also 1.340 € (2.000 x 67 : 100).

Der Betrag ist allerdings gedeckelt. Sie erhalten maximal 1.800 € monatlich.
Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe aller positiven Einkünfte zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei grundsätzlich um das Nettoeinkommen.

In den Fällen, in denen das durchschnittliche monatliche Einkommen geringer als 1.000 € ist, erhöht sich der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 €.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 € für das 2. und jedes weitere Kind.

Morgen lesen Sie alles zum Bezugszeitraum.

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