20.02.2011

Ende der Elternzeit: Kann der Arbeitgeber verlangen sofort wieder in Vollzeit zu arbeiten?

Eine Arbeitnehmerin ist verzweifelt. Ihre Elternzeit läuft Ende April aus und der Arbeitgeber hat ihr in einem Telefonat bereits mitgeteilt, dass sie dann wieder in Vollzeit arbeiten müsse. Außerdem will er sie an einem 50 km entfernt liegenden zweiten Betriebssitz versetzen. Was soll sie jetzt tun?  
Hierbei handelt es sich um ein beliebtes „Spielchen“ der Arbeitgeber. Es hört sich danach an, als wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin gerne loswerden möchte. Er weiß genau, dass es der Arbeitnehmerin aufgrund der Kinderbetreuung kaum möglich sein wird, in Vollzeit an einem anderen Arbeitsplatz zu arbeiten.

Sie sind aber auch nicht ganz wehrlos!

Grundsätzlich haben Sie nach Ende der Elternzeit die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung wieder zu erbringen. Haben Sie also vor dem Mutterschutz und der Elternzeit in Vollzeit gearbeitet, ist es Ihre Verpflichtung, dass jetzt auch wieder zu machen.

Sie können jedoch in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz stellen. Der Antrag muss zwar grundsätzlich spätestens 3 Monate vor Beginn der Teilzeit gestellt werden, aber besser später als nie! Sind Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt mit 15 oder weniger Arbeitnehmern, werden Sie wohl tatsächlich in Teilzeit wieder arbeiten müssen.

Hinsichtlich der Versetzung an den anderen Arbeitsort sollten Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag prüfen, ob ein solches Versetzungsrecht überhaupt dort geregelt ist. Steht ein bestimmter Arbeitsort im Vertrag, ist klar, dass Sie nur dort eingesetzt werden dürfen. Aber auch sonst sind Sie nicht ganz rechtlos. Eine Versetzung darf nicht ohne weiteres erfolgen. Ihr Arbeitgeber kann Sie, wenn es ihm nach seinem Arbeitsvertrag erlaubt ist, Sie nur nach billigem Ermessen versetzen. Er hat also eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen und muss dementsprechend auch Ihre Interessen berücksichtigen. Das ist Ihr Einfallstor, um gegen die Versetzung vorzugehen.

Da die angekündigten Maßnahmen des Arbeitgebers darauf abzielen, dass er das Arbeitsverhältnis mit Ihnen vermutlich gerne beenden möchte, sollten Sie professionellen Rat aufsuchen. Vielleicht ist es jetzt an der Zeit, Vertragsaufhebungsgespräche zu führen und noch eine Abfindung herauszuschlagen!

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