20.08.2010

Ersatzbeschäftigung bei Beschäftigungsverbot

Stellen Sie sich vor, Sie sind schwanger und erhalten ein ärztliches Beschäftigungsverbot. Sie dürfen also an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten.  

Beispiel: Bisher waren Sie an einem Fließband beschäftigt. Aufgrund Ihrer besonderen personellen Situation können Sie nunmehr längere Arbeiten am Fließband nicht mehr erledigen.

Darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nun eine Ersatzbeschäftigung geben?

Ja! Das darf er. Er darf Ihnen eine Tätigkeit zuweisen, die nicht vom Beschäftigungsverbot umfasst ist.

Natürlich muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die Ihnen nach dem Arbeitsvertrag auch zugewiesen werden darf. Sind Sie bspw. lt. Ihrem Arbeitsvertrag als Kassiererin eingestellt, darf der Arbeitgeber Sie nun nicht mit Putzarbeiten oder sonstigen anderen Verkaufstätigkeiten betrauen.

Wichtig: Er hat stets den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten: Die Ihnen neu zuzuweisende Arbeit muss angemessen und Ihnen zumutbar sein!

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