02.11.2009

Mitteilung der Schwangerschaft

„Dringende Frage: Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin? Ich habe einen befristeten Vertrag, der Ende des Jahres ausläuft. Mir wurde jetzt schon zugesagt, dass der Vertrag verlängert wird. Das ist der erste Vertrag, den ich seit Jahren wieder einmal bekommen habe. Ich brauche ihn auch ganz dringend. Nun bin ich schwanger geworden und möchte meinem Chef nichts davon erzählen. Ist das in Ordnung?“ 
Antwort: Sie merken wahrscheinlich selber, dass Sie es grundsätzlich Ihrem Arbeitgeber besser sagen sollten. Er wird sicherlich ärgerlich sein, wenn Sie ihm nach Ende der Befristung offenbaren, dass Sie wegen der Schwangerschaft künftig ausfallen. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Sie haben natürlich vollkommen Recht, dass die Verlängerung des Arbeitsvertrages gefährdet ist, wenn Sie die Schwangerschaft mitteilen. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 5 Mutterschutzgesetz. Darin heißt es, dass werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen sollen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Es handelt sich hierbei also um eine „Sollvorschrift“. Sie müssen ganz klar keine Mitteilung machen. Der Nachteil ist natürlich, dass Sie auf Beschäftigungsverbote und ähnliche Schutzvorschriften dann nicht pochen können.

Sie müssen auch keine Angst vor einer Kündigung haben. Eine Kündigung gegenüber einer Schwangeren ist bis 4 Monate nach der Geburt unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war. Es reicht aber auch aus, wenn ihm das innerhalb 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen. Auch hier haben Sie also weiter nichts zu befürchten.

Also: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber jetzt nichts mitteilen. Warten Sie ab, ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird.

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