31.01.2011

Mutterschutz – Heute: Der Mutterschutzlohn

Die Rechte und Pflichten von Müttern oder werdende Müttern sind immer wieder Gegenstand einer Vielzahl von Fragen. Deshalb greifen wir das Thema in einer kleinen Blog-Reihe auf.

Heute: Der Mutterschutzlohn 
Es gibt Zeiten während der Schwangerschaft, in denen eine Arbeitnehmerin nicht arbeiten kann. Trotzdem erhält sie ihr Geld, ähnlich wie im Fall der Arbeitsunfähigkeit oder des bezahlten Erholungsurlaubs. Sie muss und kann nicht arbeiten, bekommt allerdings trotzdem ihr Geld. Das geht allerdings nicht in jedem Fall: Nur, wenn Sie alleine wegen eines Beschäftigungsverbots der Arbeit fern bleiben, erhalten Sie Mutterschutzlohn.

Sind Sie nur arbeitsunfähig oder während eines Beschäftigungsverbots gleichzeitig arbeitsunfähig, hat Ihr Arbeitgeber Ihnen die ganz normale Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für maximal 6 Wochen zu bezahlen. Im Anschluss daran erhalten Sie dann von Ihrer Krankenkasse das Krankengeld.

Den Mutterschutzlohn errechnen Sie aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.

Waren Sie bei Beschäftigungsbeginn bereits schwanger, ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder 3 Monate maßgeblich. Ihr Arbeitgeber kann im Rahmen seines Ermessens entscheiden, ob er den Zeitraum von 13 Wochen oder 3 Monaten wählt.

Falls im Laufe des Berechnungszeitraums dauerhafte Verdiensterhöhungen eintreten, muss der Arbeitgeber bei der Berechnung von dem erhöhten Verdienst ausgehen. Sind Verdienstkürzungen wegen Kurzarbeit, Arbeitsausfällen und unverschuldeter Arbeitsversäumnis zu beklagen, darf Ihr Arbeitgeber diese jedoch nicht beachten. Er muss dann also von einem höheren fiktiven Verdienst ausgehen.


Noch ein Tipp
: Lassen Sie sich niemals attestieren, dass es Ihnen nur unmöglich ist, zur Arbeit zu kommen. Hat Ihr Arzt nur die Fahrt zur Arbeit verboten, nicht die Arbeit jedoch an sich, besteht letztendlich kein Beschäftigungsverbot. Sie erhalten diese Zeit dann nicht bezahlt!

Morgen lesen Sie alles zum Mutterschaftsgeld.

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