31.08.2015

Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
          § 1 Geltungsbereich
          § 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Zweiter Abschnitt – Beschäftigungsverbote
          § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
          § 4 Weitere Beschäftigungsverbote
          § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
          § 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
          § 7 Stillzeit
          § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

Abschnitt 2a – Mutterschaftsurlaub
           § 8a bis 8d

Dritter Abschnitt – Kündigung
          § 9 Kündigungsverbot
          § 9 a
          § 10 Erhaltung von Rechten

Vierter Abschnitt – Leistungen
          § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
          § 1 2
          § 13 Mutterschaftsgeld
          § 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
          § 15 Sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
          § 16 Freistellung für Untersuchungen
          § 17 Erholungsurlaub

Fünfter Abschnitt – Durchführung des Gesetzes
          § 18 Auslage des Gesetzes
          § 19 Auskunft
          § 20 Aufsichtsbehörden

Sechster Abschnitt – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
          § 21 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
          §§ 22 und 23

Siebenter Abschnitt – Schlussvorschriften
          § 24 In Heimarbeit Beschäftigte
          § 25

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Lassen Sie Ihren Urlaub nicht verfallen

Kurz vor den Osterferien habe ich einem Zeitungsredakteur ein Interview gegeben. Da das Thema des Verfalls von Urlaubsansprüchen immer wieder aktuell ist, hat er mir erlaubt, Teile dieses Interviews hier ebenfalls zu... Mehr lesen

23.10.2017
Dienstfahrzeug und Beschäftigungsverbot im Mutterschutz

Bei der Überlassung eines Dienstfahrzeugs zur Privatnutzung des Mitarbeiters handelt es sich um einen Teil der Arbeitsvergütung in Form eines Sachbezuges. Wird einer Mitarbeiterin ein Dienstfahrzeug auch zur Privatnutzung... Mehr lesen

23.10.2017
Die Kündigung nach dem Beschäftigungsverbot

Ist es einem Arbeitgeber durch die Heimaufsicht verboten worden, eine bestimmte Altenpflegehelferin zu beschäftigen, so rechtfertigt das laut Landesarbeitsgericht (LAG) Köln eine ordentliche personenbedingte Kündigung... Mehr lesen