30.01.2011

Mutterschutz – Heute: Mutterschutzfristen sind wichtig!

Die Rechte und Pflichten von Müttern oder werdende Müttern sind immer wieder Gegenstand einer Vielzahl von Fragen. Deshalb greifen wir das Thema in einer kleinen Blog-Reihe auf.

Heute: Mutterschutzfristen sind wichtig!
 
Als Schwangere dürfen Sie keinen erheblichen körperlichen Belastungen ausgesetzt werden. Desto weiter die Schwangerschaft voranschreitet, desto weniger sind Sie in der Lage zu arbeiten. Deshalb gibt es auch die Schutzfristen vor dem Entbindungstermin. Und nach dem Entbindungstermin müssen Sie sich erstmal auf die neue Situation einstellen. Deshalb gibt es im Einzelnen folgende Fristen:
Sie dürfen nicht beschäftigt werden:

  • in den letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und bis
  • 8 Wochen nach der Geburt oder
  • 12 Wochen nach der Geburt bei Mehrlingsgeburten beziehungsweise ärztlich attestierte Frühgeburt.

Eine Frühgeburt liegt vor, wenn das Geburtsgewicht unter 2500 g liegt.

Wichtig: Die Kinder kommen genau zum geplanten Termin auf die Welt. Wird das Kind später zur Welt gebracht als am geplanten Geburtstermin, verkürzt sich der 8 bzw. 12-Wochen-Zeitraum nicht!

Wichtig: Sie dürfen auf eigenen Wunsch während der Mutterschutzfrist vor der Geburt arbeiten. Nach der Geburt gilt dieses allerdings nicht.

Morgen lesen Sie alles zu dem wichtigen Thema Mutterschutzlohn.

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