09.11.2009

Mutterschutz und Firmenwagen

Heute habe ich einen interessanten Anruf erhalten. Es handelte sich um eine Frau im Außendienst. Sie hat ein Firmenfahrzeug, das sie auch privat nutzen darf. Nun ist sie schwanger geworden und geht in Mutterschutz. Der Arbeitgeber verlangt nun den Firmenwagen zurück. Sie wollte von mir wissen ob das erlaubt ist.  
Ich habe ihr gesagt, dass ihr Arbeitgeber dies nicht darf. Es ist zwar verständlich, wenn ein Arbeitgeber den Firmenwagen zurück haben möchte. Schließlich arbeitet die Frau für eine gewisse Zeit nicht mehr. Andererseits ist es so, dass die private Nutzung Teil der Vergütung ist. So lange der Arbeitgeber zur Vergütungsfortzahlung verpflichtet ist, kann der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch behalten.

Für den hier entschiedenen Fall gibt es sogar ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.2000, Az.: 5 AZR 230/99. Es hat entschieden, dass für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfristen ein Firmenwagen nicht ohne Entschädigung zurückgefordert werden darf.

Tipp: Etwas anderes gilt allerdings bei der Elternzeit. Dann darf der Arbeitgeber den Wagen herausverlangen.

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