16.04.2010

Anhebung des Schonvermögens für Langzeitarbeitslose

Künftig soll allen Langzeitarbeitslosen mehr Schonvermögen bleiben.

Darum geht es: Sind Sie auf Leistungen des Staates angewiesen, beispielsweise Hartz IV, müssen Sie zunächst Ihr Vermögen aufbrauchen. Andernfalls bekommen Sie keine Leistungen vom Staat. Nunmehr hat die Bundesregierung beschlossen, künftig höhere Freigrenzen bei der Anrechnung Ihrer angesparten Altersvorsorge vorzunehmen. 
Bisher ist es so, dass Sie 250 € pro Lebensjahr nicht antasten müssen. Sind Sie also 60 Jahre alt, dürfen Ihnen 15.000 € verbleiben. Das funktioniert aber nur, wenn Ihr Erspartes unwiderruflich der Altersvorsorge dient. Es darf also auch nach Beendigung des Bezugs von Hartz IV nicht widerrufen werden können. Ihr Geld darf erst mit Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung stehen.

Die Bundesregierung möchte nunmehr diese Leistung verdreifachen. Künftig dürfen Sie 750 € pro Lebensjahr als Schonvermögen behalten. In dem vorbezeichneten Beispiel wären das also bei einem 60-jährigen Arbeitnehmer 750 € pro Jahr, also 45.000 €.

Diesem Sozialversicherungs-Stabilitätsgesetz muss der Bundesrat noch zustimmen.

p.s.: Ansprüche aus Riester-Renten bleiben generell verschont. Für Ihr Bargeld und Vermögen, das nicht der Altersvorsorge dient, gilt weiter ein zusätzlicher Freibetrag von 150 € pro Lebensjahr. Sind Sie also 50 Jahre alt, werden 7.500 € nicht angetastet.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Neue Regeln zur Übertragung des Urlaubs ins nächste Jahr

Viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben nach einem Jahreswechsel noch ein paar Tage Resturlaub übrig, vielleicht ja auch aktuell aus dem Jahr 2018. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des... Mehr lesen

23.10.2017
Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Arbeitgeber versuchen oftmals ohne Kündigung ein Arbeitsverhältnis zu lösen und bieten dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an.  Erfahren Sie alles zum Thema Aufhebungsvertrag und wie Sie sich als Arbeitnehmer vor den... Mehr lesen