22.05.2010

Arbeitgeber meldet Arbeitnehmer einfach ab – und dann?

In diesem Jahr habe ich bereits 3 Fälle erlebt, in denen ein Arbeitgeber einfach einen Arbeitnehmer abgemeldet hat. Aktuell ist Folgendes passiert: Eine Arbeitnehmerin war in Elternzeit und hätte am 04.05.2010 wieder bei ihrem Arbeitgeber erscheinen müssen. Sie hat sich jedoch schlicht und ergreifend um eine Woche verrechnet und erschien erst am 11.05.2010 zur Arbeit. Daraufhin sagte der Arbeitgeber ihr, dass sie den Job gerne behalten könne, er ihr jedoch im nächsten Monat nichts zahlen könnte. Danach werde man sehen … 
Ich habe sie zunächst zu ihrer Krankenkasse geschickt um zu prüfen, ob der Arbeitgeber sie bereits dort abgemeldet hat. Dann erlischt, spätestens 4 Wochen nach der Abmeldung, der Krankenversicherungsschutz!

Und tatsächlich ist es so gewesen. Es stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin einfach abgemeldet hatte. Eine schriftliche Kündigung gab es jedoch nicht. Also besteht das Arbeitsverhältnis fort.

In einem solchen Fall sollten Sie neben Ihrer Rückfrage bei der Krankenkasse sofort Ihre Arbeitsleistung anbieten. Sie gehen also zu Ihrem Arbeitgeber und sagen: „Hier bin ich. Ich möchte arbeiten.“ Weigert er sich Lohn zu zahlen, verklagen Sie ihn sofort darauf. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse das gesamte Geschehen mit. Dann wird diese von sich aus tätig und leitet nicht nur ein Beitragseinzugsverfahren gegen Ihren Arbeitgeber ein, sondern auch ein Strafverfahren.

Nur eines sollten Sie nicht tun: Die Sache einfach nicht beachten. Geld bekommen Sie in diesem Fall nämlich außer Hartz IV von niemandem: Beim Arbeitsamt haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist und somit fortbesteht. Von der Krankenkasse erhalten Sie kein Geld, da Sie dort nicht einmal angemeldet sind. Im Übrigen wird Krankengeld nur im Falle von Krankheit gezahlt.

Also: Gehen Sie sofort zum Anwalt!

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