06.10.2011

Arbeitgeber trägt Kosten für Burnout-Seminar

Personalräte und Betriebsräte aufgepasst: Ein neues Urteil des Arbeitsgerichts Essen hat einem Betriebsrat Recht gegeben (Beschluss vom 30.06.2011, Az.: 3 BV 29/11). Das Urteil betrifft sowohl Betriebsräte als auch Personalräte.  
In einem Betrieb bestand ein 17-köpfiger Betriebsrat. Dieser wollte ein Betriebsratsmitglied zu einem Seminar mit dem Thema „Burnout im Unternehmen – Der Betriebsrat als Berater“ entsenden. Der Arbeitgeber lehnte die Übernahme der Schulungskosten und die Freistellung ab. Der Betriebsrat argumentierte dagegen, da es bereits in der Vergangenheit mehrfach Anliegen von Betroffenen an ihn herangetragen worden wären.

Das Arbeitsgericht Essen hat dem Betriebsrat Recht gegeben: Aus mehreren rechtlichen Gesichtspunkten war die Arbeitgeberin verpflichtet, die Kosten zu tragen und das Betriebsmitglied freizustellen. Denn zum einen ist die Vermittlung der Kenntnisse erforderlich gewesen und zum anderen gehört gerade der Gesundheitsschutz zum Aufgabengebiet des Betriebsrats.

Also: Burnout-Seminare sind ein Thema für Betriebs- und Personalräte!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Wenn Betriebsvereinbarung unwirksam ist

Betriebsvereinbarungen haben den Vorteil, dass sie für alle Arbeitnehmer des Betriebs einheitlich gelten und Sie nicht mit jedem Arbeitnehmer eine Änderung des Arbeitsvertrages vereinbaren müssen. Was aber, wenn eine... Mehr lesen

23.10.2017
E-Mail-Nutzung

Arbeitnehmer dürfen den dienstlichen E-Mail-Account grundsätzlich nicht privat nutzen, es sei denn der Arbeitgeber hat dies ausdrücklich erlaubt. Die Privatnutzung sollte auch dann auf ein Minimum beschränkt werden. Bei... Mehr lesen