22.06.2010

Arbeitgeber führt vermögenswirksame Leistungen – VWL – nicht ab

Immer häufiger bekomme ich mit, dass Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen einfach nicht abführen. Sie haben zwar mit dem Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, der Arbeitgeber hält sich aber einfach nicht daran. Arbeitnehmern fällt dies häufig erst recht spät auf, denn wer prüft schon ständig, ob der Arbeitgeber an die Bausparkasse oder wo auch immer der Vertrag geführt wird, gezahlt hat.  
So auch in einem aktuellen Fall, in dem eine Arbeitnehmerin aktuell festgestellt hat, dass im Jahr 2007 für 2 Monate jeweils 40 Euro nicht gezahlt wurden, im Jahr 2008 für 3 Monate und im Jahr 2009 sogar für ganze 6 Monate nicht gezahlt wurde. Auch von ihrer Bausparkasse, bei der sie die vermögenswirksamen Leistungen anlegt, hat sie angeblich keine Mitteilung erhalten.

Was ist nun zu tun?

Zunächst sollten Sie den Arbeitgeber auffordern, zu erklären, weshalb er die Zahlungen eingestellt hat. Vielleicht liegt ja tatsächlich ein reines Versehen vor. In diesem Fall sollte er gleich mit aufgefordert werden, das rückständige Geld nun endlich zu zahlen. Hilft dies nicht, verklagen Sie ihn. Wichtig ist dabei, dass Sie im Klageantrag nicht die Zahlung an sich selbst verlangen, sondern an Ihren Vertragspartner, bspw. die Bausparkasse.

Der Klageantrag könnte folgendermaßen lauten:

„Der Arbeitgeber wird verurteilt, vermögenswirksame Leistungen in Höhe von insgesamt 400,00 Euro an die Bausparkasse XY, Beispielstrasse in Musterstadt, Kontonummer: 333222444, BLZ 444555666, zu der Versicherungsscheinnummer: VWL 123456789 zu zahlen“.

Fazit: Lassen Sie Ihren Arbeitgeber mit den Nichtzahlungen nicht durchkommen! Sie können ihn ganz einfach ohne anwaltliche Hilfe vor dem Gericht verklagen. Ein kostengünstiger Weg, mit dem Sie Anwaltsgebühren sparen können.

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