18.05.2010

Benzingutscheine – eine gute Alternative zu Lohnerhöhungen

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber doch einmal nach Benzingutscheinen. Benzin- oder auch andere Gutscheine bleiben steuerfrei, wenn es sich um einen Sachbezug handelt.  
Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorhanden sein:

  • Der Wert des Sachbezugs darf die Grenze von 44,00 Euro pro Mitarbeiter und Monat nicht überschreiten.
  • Es muss eine ganz bestimmte Sache, aber kein Geldbetrag genannt sein. So ist bspw. ein Gutschein über „20 Liter Benzin“ oder „5.000 Blatt Papier“ in Ordnung.
  • Der Gutschein muss bei einem ganz bestimmten Unternehmen, welches auf dem Gutschein exakt bezeichnet ist, erworben worden sein.
  • Vertragspartner des Gutschein-Unternehmens muss Ihr Arbeitgeber sein.

Möchten Sie einen Teil Ihres Entgelts in einen steuerfreien Sachbezug umwandeln, sollte dies im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Dabei ist der Sachbezug und die Höhe des Entgelts zu bezeichnen.

Wichtig: Erhalten Sie die Sachzuwendung aus einer Entgeltumwandlung, handelt es sich trotz Steuerbefreiung um sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Die Krankenkassen schlagen also zu. Wichtig kann dies für Sie werden, falls Sie als 400-Euro-Kraft tätig sind. So könnten Sie nämlich über die sozialversicherungsrechtliche Grenze gelangen.

Sie sollten also die Benzingutscheine zusätzlich erhalten und dies nicht von Ihrem geschuldeten Arbeitsentgelt finanzieren.

Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf diese Möglichkeit an!

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