Fragen Sie Ihren Arbeitgeber doch einmal nach Benzingutscheinen. Benzin- oder auch andere Gutscheine bleiben steuerfrei, wenn es sich um einen Sachbezug handelt.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorhanden sein:
Möchten Sie einen Teil Ihres Entgelts in einen steuerfreien Sachbezug umwandeln, sollte dies im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Dabei ist der Sachbezug und die Höhe des Entgelts zu bezeichnen.
Wichtig: Erhalten Sie die Sachzuwendung aus einer Entgeltumwandlung, handelt es sich trotz Steuerbefreiung um sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Die Krankenkassen schlagen also zu. Wichtig kann dies für Sie werden, falls Sie als 400-Euro-Kraft tätig sind. So könnten Sie nämlich über die sozialversicherungsrechtliche Grenze gelangen.
Sie sollten also die Benzingutscheine zusätzlich erhalten und dies nicht von Ihrem geschuldeten Arbeitsentgelt finanzieren.
Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf diese Möglichkeit an!