04.10.2009

Fieser Arbeitgeber

Bei folgendem Fall kommt einem „die Galle hoch“:

Eine Arbeitnehmerin teilte mir mit, sie arbeite seit dem 14.09.2009 in einer Metzgerei als Fachverkäuferin in Teilzeit. Vor Beginn hatte sie einen „Einarbeitungsvertrag“ erhalten. Jetzt wurde ihr gesagt, dass die 1. Woche unentgeltliche Arbeit gewesen sein soll und sie keinen Lohn erhalte.

Darf ein Arbeitgeber ohne Hinweis einfach keinen Lohn für die Einarbeitungswoche zahlen? 
In solchen Fällen kann man nur 2 Ratschläge geben:

Sofort zum Arbeitsgericht gehen und zeitgleich bei der Polizei eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber stellen!

Auch ein „Einarbeitungsvertrag“ ist ein Arbeitsvertrag. Hier ist zumindest – wenn keine genaue Vergütung festgelegt ist – eine angemessene Vergütung zu zahlen. Gar nichts zu zahlen, ist eine Ausbeutung und ein wirklich starkes Stück. Da fragt man sich, wie solche Arbeitgeber sich morgens noch selbst im Spiegel sehen können.

Natürlich besteht ein Anspruch auf Bezahlung und letztendlich ist die Nichtzahlung auch ein vollendeter Betrug am Arbeitnehmer.

Also: Tätig werden!

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