23.05.2010

Frauen am Arbeitsplatz – Teil 3 – Lohngleichheit

Frauen haben die gleichen Rechte wie Männer. Die betriebliche Realität sieht leider anders aus. Frauen verdienen häufig für die gleiche Arbeit weniger Geld als Männer. Auch finden sich Frauen in Führungspositionen noch immer wesentlich seltener als ihre männlichen Kollegen.

Heute lesen Sie alles zum Thema Lohngleichheit. 
Nach einer EU-Statistik verdienen Frauen in Deutschland wesentlich weniger als Männer. Das Lohngefälle liegt bei rund 23 %. Deutschland rangiert damit weit über dem europäischen Durchschnitt. Die EU hat die hohe Teilzeitquote kritisch bewertet und auch Gegenmaßnahmen gefordert. Das war allerdings schon vor über 1 Jahr. Geschehen ist bisher nicht sehr viel. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes von August 2008 lag der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen bei 14 € brutto, Männer erhielten dagegen 18,38 € pro Stunde. Die Beschäftigungsquote von Frauen mit Kindern liegt in der EU bei 62 % und bei Männern beträgt sie 91 %.

Und das alles, obwohl Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich sind. Eine der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis für Ihren Arbeitgeber ist die Vergütungspflicht. Die Vergütung wird individuell ausgehandelt. Ist ein Tarifvertrag anwendbar, darf die Vergütung nicht geringer ausfallen als der tariflich festgelegte Mindestlohn.

Außerdem ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit dadurch begrenzt, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten müssen. Danach darf für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen des Geschlechts eines Arbeitnehmers nicht eine geringere Vergütung vereinbart werden, als bei einem anderen Arbeitnehmer anderen Geschlechts.

Dabei ist über die Vergleichbarkeit zwischen den Arbeitnehmern zu prüfen.

Mein Tipp:
Fordern Sie eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung ein. Dann können Sie leichter ähnliche Arbeitsplätze miteinander vergleichen.

Ist eine Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt, kann auch ein unterschiedlicher Lohn für die gleiche Arbeit gezahlt werden. Ist eine bestimmte Fachkraft nur schwer zu bekommen, ist im Regelfall ein höherer Lohn zu zahlen. Wird eine entsprechende Fachkraft einige Monate später gesucht und gibt es dann mehr Bewerber, kann der Lohn auch schon einmal geringer ausfallen. Das ist aber eher die Ausnahme.

Fazit: Sind Sie wirklich benachteiligt, sollten Sie Ihre finanzielle Diskriminierung mit einer Klage angreifen. Sie können sich auf die Verletzung des Lohngleichheitsgrundsatzes berufen und die Differenzvergütung einklagen.

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