15.05.2009

Krawalle, Aushilfen und Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Eine Leserin fragte mich in einer E-Mail: „In den nächsten Wochen stehen wieder mehrere Feiertage vor der Tür. Und ich habe schon für den 1. Mai kein Geld bekommen. Steht mir das Geld eigentlich zu, wenn ich wegen des Feiertags nicht arbeiten konnte?“

Natürlich haben auch Sie als Aushilfe Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen. So steht es in § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes:

§ 2 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. 
Aber Achtung:
§ 2 Abs.3 Entgeltfortzahlungsgesetz: Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
Sie bekommen also das Geld, welches Sie ohne den Feiertag verdient hätten. Dies kann gerade für Aushilfen zu einem Problem werden. Falls Sie am 1. Mai als Aushilfe gar nicht gearbeitet hätten, entfällt also auch die Feiertagsbezahlung. Wären sie hingegen beispielsweise für 2 Stunden eingesetzt worden, muss Ihr Arbeitgeber diese 2 Stunden bezahlen.

Fazit: Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie immer dann Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung und Feiertagsbezahlung haben, wenn Sie tatsächlich auch an diesem Tag gearbeitet hätten.

Apropos Feiertage,1. Mai und Krawalle in Berlin:

Mittlerweile wurden ca. 20 Anklagen gegen Randalierer erhoben, wie die Staatsanwaltschaft jetzt mitteilte. Dabei geht es um schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Insgesamt wurden 479 Polizisten verletzt.

Am Unverständlichsten ist es jedoch, dass auch ein Beamter der Deutschen Bundespolizei im Verdacht steht, beteiligt gewesen zu sein. Eine Sprecherin des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam hat entsprechende Berichte bestätigt. Der Polizist soll dabei beobachtet worden sein, wie er mindestens zwei Steine auf seine Kollegen in Kreuzberg geworfen hat. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen, er erhielt allerdings eine Haftverschonung, warum auch immer.

Wenn er keine Steine wirft, ist er auf dem Frankfurter Flughafen beschäftigt.

Insgesamt wurden 289 Randalierer festgenommen und 4 Haftbefehle wurden wegen Mordversuchs ausgestellt. Da freuen wir uns doch schon einmal auf den 1. Mai 2010, der übrigens auf einen Samstag fällt.

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