15.10.2010

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

Achtung: Am Ende des Jahres werden Sie keine neue Lohnsteuerkarte bekommen. Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hingewiesen, dass keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass das Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein elektronisches Verfahren umgestellt wird. Damit soll die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt vereinfacht und beschleunigt werden. 
Woher bekommen aber nun die Arbeitgeber die Daten? Ab dem Jahr 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Arbeitgeber können sie auf Abruf erhalten.

Dann wird es also die Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr geben.

Für Sie bedeutet das:

  • Sie müssen im Jahr 2011 keine neue Lohnsteuerkarte vorlegen.
  • Ihr Arbeitgeber muss die Eintragung für 2011 weiterhin auf der Karte für 2010 vornehmen.
  • Die Freibeträge gelten auch im Jahr 2011 weiter.
  • Ändern sich Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, ist dieses unverzüglich dem Finanzamt mitzuteilen.
  • Benötigen Sie erstmalig im Jahr 2011 eine Lohnsteuerkarte, stellt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung auf Antrag aus.

Fazit: Ich bin froh, dass die Lohnsteuerkartenpflicht endlich entfällt. Es ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten und schon seit Jahren kleben die meisten Arbeitgeber einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung auf die Rückseite der Karte.

Also: Weg damit!

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