30.08.2009

Vergütung von Praktikanten

Da hatte ein Arbeitgeber wirklich wieder einmal eine tolle Idee: Ein Verlag setzte eine Dipl.-Ingenieurin für Innenarchitektur als Praktikantin ein. Sie sollte für 6 Monate befristet in Vollzeit für eine Bruttomonatsvergütung in Höhe von 375 € arbeiten.  
Die Parteien hatten die Übertragung „Allgemeine Aufgaben“ vereinbart. Die Arbeitnehmerin wurde dann in einer Abteilung eingesetzt, die Veranstaltungen plant und ausrichtet.

Nach Ablauf der 6-monatigen Befristung verlangte die Arbeitnehmerin eine angemessene Vergütung in Höhe von monatlich 1.750 €. Sie habe nicht als Praktikantin, sondern als normale Arbeitskraft gearbeitet. Die vereinbarte Vergütung in Höhe von 375 € pro Monat sei sittenwidrig.

Das Arbeitsgericht und auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008, Az.: 5 Sa 45/07, haben der Arbeitnehmerin größtenteils Recht gegeben. Sie verurteilten den Verlag zur Zahlung einer Vergütung von 1.522,50 € abzüglich der gezahlten 375,00 € monatlich.

Das LAG war der Auffassung, dass die Klägerin als echte Arbeitnehmerin eingesetzt wurde. Sie war lediglich in einer Abteilung tätig, in der sie ihre bereits aus dem Studium her rührende Erfahrungen im Bereich der Kommunikation und Veranstaltungen verwerten konnte. Andere Abteilungen durchlief sie nicht. Insoweit stand offensichtlich der Ausbildungszweck nicht im Fordergrund.

Fazit: Sind Sie auch als Praktikant tätig? Dann lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber nicht ausbeuten. Ein Praktikum dient zur Ausbildung. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin!

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