28.11.2009

Verringerung der Arbeitszeit

„Ich bin eine Büroangestellte und arbeite seit 2 Jahren bei meinem Arbeitgeber. Das 1. Jahr habe ich in Vollzeit gearbeitet, das letzte nur noch als Aushilfe. Da mein ursprünglicher Arbeitsvertrag kein Festgehalt, sondern einen Stundenlohn enthielt, wurde das einfach beibehalten. Deshalb haben wir den Vertrag einfach weiter laufen lassen und nichts schriftlich vereinbart. Mir wurde aber zugesagt, dass ich auf monatlich 400 € kommen werde. Vielleicht muss ich noch erwähnen, dass die Arbeitszeitreduzierung auf meinem Wunsch erfolgte, da ich mich nebenbei weiterbilde.
Meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf die 400 €?“ 
Antwort: Ja, theoretisch natürlich schon. Wenn Ihnen zugesagt wurde, dass Sie 400 € pro Monat erhalten, ist das bindend. Dann muss Ihr Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass er Sie für diese 400 € auch beschäftigt.

Eine andere Frage ist natürlich die der Beweisbarkeit. Sie haben die Vereinbarung nur mündlich getroffen. Kann sich Ihr Arbeitgeber daran „nicht mehr erinnern“, bekommen Sie natürlich nur die Stunden bezahlt, die Sie auch tatsächlich gearbeitet haben.

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, auf wie viel Stunden sie pro Monat sich geeinigt haben. Sagt er nichts, hilft Ihnen der § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz weiter. Dann haben Sie nämlich einen Arbeitsvertrag auf Abruf. Ist die Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart und Ihr Arbeitgeber muss Sie mindestens an 3 aufeinander folgende Stunden pro Tag beschäftigen.

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