16.01.2011

Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, nach denen ein Weihnachtsgeld nicht zu zahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.

So war es auch in einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschiedenen Fall. Hier hieß es im Arbeitsvertrag: „Der Anspruch auf Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn sich das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet. 
Nun kam es wie es kommen musste: Kurz vor der Auszahlung Anfang Dezember wurde der Arbeitnehmerin im November noch gekündigt zum 31.12.

Gegen die Kündigung und gegen die Nichtzahlung des Weihnachtsgeldes wehrte sie sich vor Gericht. Sie vertrat die Auffassung, dass die Vertragsklausel unwirksam sei.

Dem schloss sich das LAG mit Urteil vom 16.09.2010, Az.: 15 Sa 812/10 an! Nach Auffassung des LAGs hätte danach differenziert werden müssen, ob der Grund für die Kündigung im Verantwortungsbereich der Arbeitnehmerin oder des Arbeitgebers liegt. Da dieses nicht der Fall war, benachteiligt die Klausel die Arbeitnehmerin unangemessen. Es sei nicht interessengerecht, einen Mitarbeiter im Falle einer Kündigung, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt, die vereinbarte Gratifikation vorzuenthalten.

Das LAG hat jedoch auch erkannt, dass dieser Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung zukommt. Daher hat es die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Sie ist dort auch anhängig unter dem Aktenzeichen 10 AZR 677/10. Ich werde weiter berichten.

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