11.12.2010

Gehalt nach 10 Wochen – Besteht noch ein Anspruch?

Mit der Wirtschaft geht es bergauf. So kann man es jedenfalls in jeder zweiten Schlagzeile lesen. Leider gilt dies nicht für alle Branchen.

Auch habe ich das Gefühl, dass Lohn- und Gehaltszahlungen immer weiter hinausgezögert werden. Vor allem Aushilfen und Teilzeitkräfte haben häufig große Probleme, an ihr Geld zu kommen.  
Sie werden von ihrem Arbeitgeber ohnehin nur als Arbeitskräfte der zweiten Wahl angesehen. Und solchen Mitarbeiterin muss man offensichtlich auch nicht immer Geld bezahlen. Welch ein Unsinn!

So hatte ich jetzt wieder von einem Mandanten gehört, der als Aushilfe in einem kleinen Laden in Herford gearbeitet hat. Es waren pro Monat nur wenige Stunden und er hat für die Monate Oktober und November jeweils ca. 100 € zu bekommen. Tatsächlich bekommen hat er: NICHTS!

Nun fragt er, ob er sich das Geld noch abholen könne, oder ob der Arbeitgeber die Zahlung verweigern kann.

Mein Tipp:
Jetzt sollten Sie schnell werden! Ihre Ansprüche verjähren zwar erst in 3 Jahren, beginnend ab dem 31.12.2010. Sie sollten aber auf jeden Fall in Ihren Arbeitsvertrag und eventuell in Ihren Tarifvertrag schauen. Häufig finden sich dort Verwirkungsklauseln, wonach die Geltendmachung eines Anspruchs nicht mehr möglich ist, wenn er nicht binnen einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht worden ist. Diese Fristen sind häufig recht kurz und betragen in aller Regel nur 3 Monate! Haben Sie eine solche Frist zu beachten, wären Ihre Lohnansprüche also tatsächlich bald verwirkt.

Ich würde aber aus einem anderen Grund jetzt etwas unternehmen. Es ist Ihr gutes Recht, dass Sie Ihr Geld fordern. Es ist eine Unverschämtheit, dass Ihr Arbeitgeber einfach ohne Begründung nicht zahlt. Es ist eine Hauptleistungspflicht!

Ein letzter Tipp:
Steht in Ihrem Arbeitsvertrag nicht, wann Ihr Arbeitgeber Ihre Monatsvergütung zu zahlen hat, ist die Zahlung nach Ablauf eines jeweiligen Monats fällig. So steht es in § 614 BGB. Die Zahlung für den Monat November war also mit Ablauf des 30.11.2010 fällig und seit diesem Datum befindet sich der Arbeitgeber bereits in Verzug!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Überstundenzuschläge

Gestern rief mich eine Mandantin an, die wissen wollte, ob ihr für geleistete Überstunden auch Zuschläge zustehen. Natürlich haben Sie bei Überstunden grundsätzlich einen Vergütungsanspruch. Das bedeutet, dass Ihnen die... Mehr lesen

23.10.2017
Unter welchen Umständen kann Ihr Resturlaub finanziell abgegolten werden?

Der Kerngedanke des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist die Erholung der Arbeitnehmer von den beruflichen Belastungen. Insoweit haben Sie einen Anspruch, Ihren Urlaub auch in Form von Freizeit zu nehmen. Eine finanzielle Abgeltung... Mehr lesen