31.08.2015

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Inhaltsübersicht

Abschnitt 1 – Allgemeiner Teil
          § 1 Ziel des Gesetzes
          § 2 Anwendungsbereich
          § 3 Begriffsbestimmungen
          § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
          § 5 Positive Maßnahmen

Abschnitt 2 – Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
    Unterabschnitt 1 – Verbot der Benachteiligung
          § 6 Persönlicher Anwendungsbereich
          § 7 Benachteiligungsverbot
          § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
          § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
          § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
    Unterabschnitt 2 – Organisationspflichten des Arbeitgebers
          § 11 Ausschreibung
          § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
    Unterabschnitt 3 – Rechte der Beschäftigten
          § 13 Beschwerderecht
          § 14 Leistungsverweigerungsrecht
          § 15 Entschädigung und Schadensersatz
          § 16 Maßregelungsverbot
    Unterabschnitt 4 – Ergänzende Vorschriften
          § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
          § 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3 – Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
          § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
          § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
          § 21 Ansprüche

Abschnitt 4 – Rechtsschutz
          § 22 Beweislast
          § 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5 – Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
          § 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6 – Antidiskriminierungsstelle
          § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
          § 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
          § 27 Aufgaben
          § 28 Befugnisse
          § 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
          § 30 Beirat

Abschnitt 7 – Schlussvorschriften
          § 31 Unabdingbarkeit
          § 32 Schlussbestimmungen
          § 33 Übergangsbestimmungen

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
So sorgen Sie für Schutz vor sexueller Belästigung

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz und im Betrieb sind keine seltene Erscheinung. Um die Beschäftigten, in der Praxis sind es in der Regel die Arbeitnehmerinnen, zu schützen, ist in § 3 Abs. 4 Allgemeines... Mehr lesen

23.10.2017
Tod des Arbeitgebers in der Elternzeit – Das passiert mit dem Job

Eine Arbeitnehmerin ist in der zweiten Elternzeit und war bereits seit 5 Jahren in einer Arztpraxis beschäftigt. Nun ist der Arbeitgeber verstorben und die Elternzeit endet in wenigen Tagen. Was geschieht nun? Endet der... Mehr lesen

23.10.2017
Betriebsrente: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten ist zwingend

Der Fall: Mehrere ehemalige Arbeiter hatten ihren früheren Arbeitgeber auf Aufstockung ihrer Betriebsrente verklagt. Nach der maßgeblichen Regelung erhielten Arbeiter und Angestellte für die ersten 10 Dienstjahre eine... Mehr lesen