08.05.2010

Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld – Ihre neuen Rechte

Sie kennen den Gründungszuschuss? Sind Sie arbeitslos und wollen sich selbständig machen, erhalten Sie zur Förderung dieser Tätigkeit den Gründungszuschuss. 
Die Voraussetzungen kurz zusammengefasst:

  • Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Sie Ansprüche auf Arbeitslosengeld haben.
  • Dieser Arbeitslosengeldanspruch muss noch eine Mindestrestdauer von 90 Tagen haben.
  • Sie müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen.
  • Eine fachkundige Stelle hat Ihr Existenzgründungsvorhaben zu begutachten und zu bestätigen. Dies können die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute sein.

Für die ersten 9 Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere 6 Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit dargelegt wird. Grundsätzlich muss sich die selbständige Tätigkeit nahtlos an den Bezug des Arbeitslosengeldes anschließen.

Das Bundessozialgericht hat aktuell am 05. Mai 2010, Az.: B 11 AL 11/09 R, folgenden Fall entschieden:

Ein Arbeitnehmer war am 01.10.2006 arbeitslos und erhielt Arbeitslosengeld für diesen einen Tag. Gleichzeitig beantragte er die Gewährung eines Gründungszuschusses ab dem nächsten Tag. Erst später reichte er die Stellungnahme der fachkundigen Stelle und eine Gewerbeanmeldung ein. Daraufhin wurde ihm der Gründungszuschuss nicht gezahlt.

Der Dachdecker klagte dagegen und war vor dem Bundessozialgericht erfolgreich. Ein Gründungszuschuss muss auch dann gezahlt werden, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos an die anschließende Aufnahme der selbständigen Tätigkeit heranreicht. Ein enger zeitlicher Zusammenhang von einem Monat ist ausreichend.

Für den Dachdecker gibt es nur ein Problem: Ihm wurde der Gründungszuschuss im Jahr 2006 nicht gezahlt. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist vom 05.05.2010 …

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