21.10.2010

Job-Ticket – Darf mein Arbeitgeber mir ein Job-Ticket kaufen?

Arbeitgeber versuchen durch geschickte Umgehungen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts die Abgabenlast für ihre Mitarbeiter zu verringern.

Eine Möglichkeit ist es, Ihnen als Arbeitnehmer ein Job-Ticket zu überlassen. Letztendlich handelt es sich dabei um Ihre Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen dafür die Monatskarte kostenlos oder verbilligt überlassen. Grundsätzlich sparen Sie damit keine Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, da dieser Vorteil nämlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.  
Es handelt sich jedoch um einen Sachbezug. Wird die monatliche Freigrenze von 44 € nicht überschritten, können Sie sämtliche Vorteile in Anspruch nehmen. Gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber also eine Karte im Wert von bis zu 44 €, ist sie steuer- und sozialversicherungsfrei.

Achtung: Überlässt er Ihnen eine Jahreskarte, unterliegt diese der vollen Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Der geldwerte Vorteil zum Zeitpunkt der Überlassung liegt bei eines Jahreskarte weit über 44 € und die Freigrenze wird damit eindeutig überschritten.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Schriftformklausel in Arbeitsverträgen unwirksam

Wichtige Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie stets schriftlich festhalten. Eine solche Verpflichtung steht auch in vielen Arbeitsverträgen. Schauen Sie einmal in Ihren Arbeitsvertrag. Steht dort auch folgende Klausel:... Mehr lesen

23.10.2017
Was tun Sie als Betriebsrat, wenn zwei Arbeitnehmer gleichzeitig in Urlaub wollen?

Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Mitarbeiter, wenn... Mehr lesen