Entgelt/ Lohn/ Gehalt
Das Thema Bezahlung ist das wohl Wichtigste für jeden Erwerbstätigen. Die Bandbreite an unterschiedlichen Zahlungsmodellen ist entsprechend groß: Sowohl die Art der Anstellung, als auch die private Situation nehmen Einfluss auf Ihre Bezahlung. Ein verheirateter Vollzeitmitarbeiter verdient selbstverständlich mehr Geld als ein lediger Student, der maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet. Themen wie die Bezahlung von Überstunden, Rentenansprüche und Lohnerhöhungen sind allerdings für jeden Angestellten interessant.
ArbeitnehmerRecht24 hält Sie mit aktuellen Blogbeiträgen, hilfreichen Tools, wichtigen Urteilen und informativen Videos über Veränderungen im Arbeitsrecht auf dem aktuellen Stand. Ein Muss für jeden Gehaltsempfänger!
Rechtshilfen
Kaufen Sie etwas auf Raten und möchten Sie diesen Kauf absichern, dann können Sie Ihre Gehaltsforderung gegen Ihren Arbeitgeber an Ihren Gläubiger abtreten. Ihr Arbeitgeber erfährt von der Abtretung nur, wenn Sie die Raten wirklich nicht mehr bedienen können und der Gläubiger an ihn herantritt...
zum ProduktMustervorlage: Forderung nach Lohnerhöhung
28.07.2010
Steht Ihnen nach dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag eine Lohnerhöhung zu, fordern Sie diese ein. Schwieriger wird es, wenn Sie ohne einen Anspruch auf eine Lohnerhöhung mehr Lohn erhalten möchten. Dabei hilft Ihnen diese Vorlage. Fordern Sie mehr Lohn!
zum Produkt
Bei Gratifikationen handelt es sich um freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte Sondervergütungen...
zum ProduktTools
Brutto-Netto-Rechner
24.03.2010Sie möchten wissen, was Sie nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an Nettogehalt bekommen sollten? Nutzen Sie dafür den Brutto-Netto-Rechner von ArbeitnehmerRecht24.
weiterlesenVideos
Überstunden richtig vergüten
29.11.2010
Bei dem Thema Abgeltung von Überstunden kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, in Hinblick auf: Müssen die Überstunden geleistet werden und wie werden sie abgegolten. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten zum Thema Überstunden.
weiterlesenErwerbsminderungsrente
29.11.2010Wenn Sie, bedingt durch Unfall oder sonstige körperliche Beeinträchtigungen, in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, haben Sie unter Umständen ein Recht auf eine Erwerbsminderungsrente.
weiterlesenArbeitsunfähig nach Unfall Recht auf Rente?
29.11.2010
Wenn Sie nach einem Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, stellen sich Ihnen plötzlich viele Fragen: Haben Sie ein Recht auf Zahlung einer Rente aufgrund Berufsunfähigkeit?
weiterlesenBlog-News
Scheiden Sie im Laufe eines Kalenderjahres durch einen Vergleich aus dem Arbeitsverhältnis aus, sollten Sie die Frage der Zahlung des Weihnachtsgelds im Vergleich mit regeln. Sonst kann es Ihnen ergehen, wie dem Arbeitnehmer im Fall des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 6 Sa 115/11:
Früher war es klar, dass Beamte, Richter und Soldaten des Bundes eine Sonderzahlung in Höhe eines kompletten Monatsentgelts zu Weihnachten erhalten haben. Diese Zahlung wurde dann immer weiter herabgestuft.
Nunmehr sollen Bundesbeamte ab 2012 wieder eine Sonderzahlung in Höhe von 60 % eines Monatsbezugs erhalten.
Fußballtrainer der 2. Liga verdient 20.000 €
23.10.2011
Möchten Sie wissen, was ein Fußballtrainer der 2. Liga verdient? Dann müssen Sie nur das neue Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm lesen (Urteil vom 11.10.2011, Az.: 14 Sa 543/11). Der SC Paderborn hatte sich nämlich von seinem ehemaligen Cheftrainer getrennt.
Wissen
Soweit ein Arbeitnehmer Überstunden leistet, handelt es sich um Arbeitszeit, die über die Maximalgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hinausgeht. Diese Überstunden sind durch den Arbeitnehmer gesondert zu vergüten, soweit sie vom Arbeitgeber angeordnet worden sind oder mit dessen Wissen geleistet werden.
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Die Rahmenbedingungen für die Pfändung von Arbeitnehmerbezügen ergeben sich aus den §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO). Der konkrete Pfändungsbetrag ergibt sich aus dem Nettogehalt des betroffenen Arbeitnehmers abzüglich bestimmter Freigrenzen für ihn selbst und der Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht.
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Die Berechnung des pfändbaren Anteils des Arbeitsentgeltes erfolgt auf Basis der §§ 850 ff. ZPO. Dabei ist erst mal festzustellen, ob der Arbeitnehmer sein Gehalt auf monatlicher, wöchentlicher oder täglicher Basis bezieht. Danach richtet sich nämlich die Berechnung der verschiedenen Freibeträge, die dem Arbeitnehmer zugerechnet werden und damit nicht pfändbar sind. Neben dem Freibetrag für den Arbeitnehmer selbst gelten weitere Freibeträge für Personen, für die der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unterhaltspflichtig ist.
weiterlesenUrteile
Arbeitnehmer darf sich wehren
26.04.2011Der Fall: Bei einem Arbeitnehmer kam es zu einer Lohnpfändung. Der Arbeitgeber behielt daraufhin zwar über mehrere Monate hinweg den gepfändeten Betrag ein, überwies diesen aber nicht an den Pfändungsgläubiger. Die Ehefrau des Arbeitnehmers beschwerte sich daraufhin beim Steuerberater des Arbeitgebers.
weiterlesenDer Fall: Eine Steuerfachwirtin war fristgerecht zum Jahresende entlassen worden. Ihr Arbeitgeber wollte ihr deswegen und unter Berufung auf den Arbeitsvertrag kein Weihnachtsgeld auszahlen
weiterlesenEine Bank hatte das Bonusvolumen für seine Angestellten auf insgesamt 400 Mio. € festgelegt. Dies wurde den Angestellten im Oktober 2008 mitgeteilt. Die Festlegung der individuellen Bonushöhe sollte mit einem späteren Schreiben erfolgen
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