07.12.2010

Kellner müssen Wechselgeld mitbringen – Ist das in Ordnung?

Arbeitgeber lassen sich auch immer was Neues einfallen: Jetzt habe ich von einem Fall gehört, in dem ein Restaurantbesitzer mehrere Kellner beschäftigt. Die Kellner müssen allerdings ihr Wechselgeld zu Beginn ihrer Arbeitsschicht selber mitbringen. Tun sie das nicht, können sie gleich wieder nach Hause gehen und erhalten die Zeit auch nicht bezahlt.  
Wissen Sie was ich davon halte? Gar nichts! Die Betriebsmittel hat der Arbeitgeber zu stellen. Und bei einem Kellner ist das Wechselgeld eindeutig ein solches Betriebsmittel, ähnlich wie das Portmonee oder wie bei einem LKW-Fahrer der LKW oder einem Maschinisten die Maschine.

Spannend wird die Frage hier vor allem, was geschieht, wenn die „Kasse“ des Kellners am Ende der Schicht nicht stimmt. Ich habe da schon eine Vermutung: Der Kellner muss es aus eigener Tasche bezahlen. Auch das geht so nicht ohne Weiteres. Der Kellner muss natürlich für Schäden, die er verursacht, einstehen. Hier gibt es aber die Haftungsverteilung im Arbeitsrecht. So haftet der Kellner bei einer normalen Fahrlässigkeit allenfalls zur Hälfte. Bei einer leichten Fahrlässigkeit im Regelfall gar nicht und bei Vorsatz natürlich voll.

Mein Rechtstipp: Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, das Wechselgeld selber mitzubringen.

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