06.03.2011

Lohnerhöhung für Gewerkschaftsmitglieder – Geht das?

Ein Arbeitnehmer ist Mitglied des Betriebsrats und wird seit Jahren schon dazu gedrängt, in die Gewerkschaft einzutreten. Aus persönlichen Gründen weigert er sich jedoch vehement. Nun hat ihm der Gewerkschaftssekretär mitgeteilt, dass die nächste Lohnerhöhung nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten wird. Jetzt fragt er, ob das rechtlich in Ordnung ist. Schließlich gibt es ja so etwas wie ein Gleichbehandlungsgrundsatz.  
Da kann ich nur sagen, dass der Gewerkschaftssekretär theoretisch Recht hat. Selbstverständlich kann die Gewerkschaft für ihre Mitglieder bestimmte Arbeitsbedingungen vereinbaren, die für andere Arbeitnehmer nicht gelten. Letztendlich zahlen die Gewerkschaftsmitglieder für diese Leistungen hier auch viel Geld, das sich die anderen Kollegen sparen.

Die Frage hat auch grundsätzlich etwas mit der Geltung von Tarifverträgen zu tun. Tarifverträge gelten nur, wenn die Gewerkschaft mit dem Unternehmen oder dem Arbeitgeberverband, in dem das Unternehmen angehört, einen Tarifvertrag abschließt. Dann gelten die Regelungen des Tarifvertrages unmittelbar für alle Gewerkschaftsmitglieder. Für die anderen Beschäftigten gelten die Regelungen dann aber nicht ohne weiteres. Natürlich können in Arbeitsverträgen auch Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge vereinbart werden. So ist es möglich, im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass beispielsweise sämtliche Tarifverträge für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie zur Anwendung kommen. Fehlt eine solche Klausel im Arbeitsvertrag, gilt der Tarifvertrag nicht ohne weiteres für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder.

Arbeitgeber sind natürlich gut beraten, trotzdem auf freiwilliger Basis Lohnerhöhungen und andere Dinge auch an Nicht-Gewerkschaftsmitglieder weiterzugeben. Was passiert denn sonst andernfalls? Die Arbeitnehmer treten scharenweise bei der Gewerkschaft ein und werden Mitglied. Um das zu vermeiden, stehen die meisten Arbeitgeber auf dem Standpunkt, dass sie dann lieber gleich freiwillig die Lohnerhöhungen an alle Arbeitnehmer weitergeben.

Also: Der Arbeitnehmer kann ruhig erst einmal abwarten, wie der Arbeitgeber sich nach der nächsten Lohnerhöhung verhält. Zahlt er dann freiwillig keine Lohnerhöhung, kann der Arbeitnehmer in die Gewerkschaft eintreten und erhält sie.

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