15.01.2011

Nutzen Sie das optionale Statusfeststellungsverfahren

Sind Sie als Selbständiger tätig, meinen jedoch, eigentlich Arbeitnehmer zu sein? Die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist nicht immer einfach zu klären. Dabei hat es für Sie als vermeintlichem Arbeitnehmer natürlich große finanzielle Auswirkungen. 
Vor allen Dingen der Sozialversicherungsschutz, bestehend aus Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ist bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis natürlich völlig anders gegeben, als wenn Sie als freier Mitarbeiter auftreten.

Nutzen Sie da das optionale Statusfeststellungsverfahren. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können jeweils unabhängig voneinander bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Selbst für beendete Vertragsverhältnisse ist dieses möglich.

Die Clearingstelle der DRV entscheidet anschließend, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder vorlag oder nicht.


Sie stellt verbindlich fest, ob eine versicherungspflichtige oder versicherungsfreie Beschäftigung vorliegt. Darüber erteilt sie dann einen Bescheid, der natürlich auch mit den entsprechenden Rechtsmitteln wieder angegriffen werden kann.

Stellen Sie den Antrag später als 1 Monat nach Aufnahme Ihrer Beschäftigung, wirkt eine mögliche Versicherungspflicht trotzdem mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.

Neben diesem optionalen Statusfeststellungsverfahren gibt es auch das obligatorische Statusfeststellungsverfahren. Dieses wird immer durchgeführt, wenn Sie als Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz für einen Arbeitgeber tätig werden. Gleiches gilt für die Beschäftigung eines Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH. Auch wenn die Kinder des Arbeitgebers oder der geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH arbeiten sollen, wird dieses Verfahren durchgeführt. Und jetzt neu: Auch bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) prüft die DRV.

Fazit: Sind Sie der Meinung, dass Sie eigentlich als Arbeitnehmer angestellt sein müssten, beantragen Sie das optionale Statusfeststellungsverfahren. So haben Sie Rechtssicherheit und erlangen die entsprechende sozialversicherungsrechtliche Absicherung.

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