13.09.2011

Ostersonntag ist kein Feiertag!

Jetzt ist es amtlich! Das, was alle befürchtet hatten, ist nun eingetreten: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine Feiertage!

Wer auf so eine Auffassung kommt? Die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seinem Urteil vom 17.08.2011, Az.: 10 AZR 347/10, so entschieden.  
Ein Arbeitnehmer erhielt nach einem Tarifvertrag einen Zuschlag für die Arbeit an einem Feiertag von 135 % und für eine normale Sonntagsarbeit nur 25 %.

Der Arbeitgeber war sodann der Auffassung, dass am Ostersonntag und Pfingstsonntag nur 25 % zu zahlen seien, da dies ja keine Feiertage seien. Denn in den Feiertagsgesetzen werden sie nur als Sonntage aufgeführt, nicht aber als Feiertage.

Und damit kam er tatsächlich vor Gericht durch! Nach dem hier anwendbaren sächsischen Landesfeiertagsgesetz handelt es sich tatsächlich nicht um Feiertage.

Meine Meinung: In den Feiertagsgesetzen sind Ostersonntag und Pfingstsonntag doch nur deshalb nicht als Feiertage aufgeführt, da sie ohnehin für die Arbeitnehmer frei sind. Hier sollte der Gesetzgeber schnellstmöglich handeln und die Feiertagsgesetze ändern.

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