22.12.2010

Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Aufmerksamkeiten

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz.  
Es handelt sich also um eine gute Möglichkeit, wie Sie Ihr Entgelt aufbessern können, ohne dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weitere teure Kosten verursachen.

Mein Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Vielleicht ist die eine oder andere Zugabe für Sie ja drin!

Heute: Aufmerksamkeiten

Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber auch zum Geburtstag oder zu anderen Anlässen kleine Aufmerksamkeiten? Ein Buch, eine CD oder eine Schachtel Pralinen? Das ist alles steuerfrei, so lange die Sachzuwendung einschließlich Umsatzsteuer im Wert von 44 € nicht übersteigt.

Außerdem müssen Sie dieses Geschenk an einem besonderen Anlass erhalten, wie beispielsweise

  • Ihrem Geburtstag,
  • der Hochzeit,
  • Ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb oder Ähnlichem.

Wichtig: Steuerfrei sind nur Sachgeschenke! Der Benzingutschein gehört also nicht hierher. Das geht nur, wenn Sie ihn über eine bestimmte Menge Sprit erhalten und ein Geldbetrag nicht erwähnt wird. Dann wird er zum Sachgeschenk.

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