27.12.2010

Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Kindergartenzuschüsse

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz.
 
Es handelt sich also um eine gute Möglichkeit, wie Sie Ihr Entgelt aufbessern können, ohne dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weitere teure Kosten verursachen.

Mein Tipp:
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Vielleicht ist die eine oder andere Zugabe für Sie ja drin!

Heute: Kindergartenzuschüsse

Können Sie Ihrer Arbeit nur nachgehen, wenn Sie Ihre Kinder durch eine andere Person beaufsichtigen lassen? Und haben Sie dadurch erhöhte Betreuungskosten?

Dann kann Ihr Arbeitgeber hier mit Zuschüssen helfen. Fragen Sie ihn nach einem steuerfreien Kindergartenzuschuss!
Dabei reicht es allerdings nicht aus, wenn Ihr Kind zu Hause betreut wird. Es sollte sich schon um einen Kindergarten handeln.

Die zu betreuenden Kinder dürfen noch nicht schulpflichtig sein, es sei denn, sie sind vom Schulbesuch zurückgestellt. Feste Zahlen gibt es bundesweit dafür nicht mehr, da in einigen Bundesländern Sonderregelungen bestehen.

Also: Fragen Sie Ihren Chef! Vielleicht ist er von einer Regelung, Ihnen steuerfrei einen solchen Zuschuss zu geben, begeistert.

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