17.08.2009

So dürfen Sie E-Mail und Internet am Arbeitsplatz nutzen

Wenn Sie an einem Computerarbeitsplatz in Ihrer Firma tätig sind, werden Sie den dort installierten Internet-anschluss bestimmt auch das eine oder andere Mal privat nutzen.

Aktuelle Online-Umfragen haben ergeben, dass 93 % der deutschen Beschäftigten dies tun. Fast die Hälfte davon bis zu 50 Minuten wöchentlich.

Für die Arbeitgeber summiert sich das zu immensen Kosten, da Sie in dieser Zeit kein Arbeitsergebnis erbringen. Deswegen schränken viele Unternehmen für Ihre Mitarbeiter die private Nutzung von E-Mail und Internet ein. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich daran orientieren.

Keine gesetzliche Regelung

Der Gesetzgeber hat keine konkrete gesetzliche Regelung erlassen, wie Sie als Arbeitnehmer das Internet oder Ihren E-Mail-Zugang am Arbeitsplatz nutzen dürfen. Privates Surfen und Mailen ist gesetzlich nicht verboten. Einzelne Arbeitsgerichte haben im Streitfall arbeitnehmerfreundlich geurteilt – solange das private Surfen sich in engen Maßen hielt.

Ihr Arbeitgeber entscheidet

Hat Ihr Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich eingeschränkt, dürfen Sie davon ausgehen, dass Sie privat surfen dürfen, wenn

Ihrem Arbeitgeber eine solche Nutzung bekannt ist und er sie stillschweigend duldet. Dass sich eine solche betriebliche Gepflogenheit herausbildet, dafür reichen wenige Monate Von einer betrieblichen Gepflogenheit kann man sprechen, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich so über wenige Monate verhalten haben (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 16.1.2002, Aktenzeichen: 5 AZR 715/00).

So kann Ihr Chef die Nutzung einschränken:

Er darf betrieblich regeln, dass Sie Internet und E-Mail

  1. nur dienstlich,
  2. auch privat oder
  3. eingeschränkt privat

nutzen dürfen.

Das bedeuten diese Regelungen für Sie

1. Generelle dienstliche Nutzung

Bestimmt Ihr Arbeitgeber, dass E-Mail und Internet generell dienstlich genutzt werden dürfen, schließt er damit jede private Nutzung des Internets aus. Das ist die einfachste und klarste Lösung. Jede private Nutzung des Internets ist Ihnen so verboten.

Verstoßen Sie gegen das Verbot, kann Ihr Arbeitgeber Sie abmahnen und Ihnen im Wiederholungsfall in besonders schweren Fällen – wenn Sie gar zu ausgiebig surfen oder etwa pornographische Seiten aufrufen – sogar ohne Abmahnung kündigen.

2. Private Nutzung

Ihr Arbeitgeber erlaubt Ihnen das private Surfen am Arbeitsplatz.

3. Beschränkte private Nutzung

Die beschränkte private Nutzung von Internet und E-Mail-Verkehr ist mittlerweile weit verbreitet.

Sie dürfen in einem bestimmten, vom Arbeitgeber konkret festgelegten zeitlichen Rahmen privat Internet und E-Mail nutzen. An diese Vorgabe – beispielsweise 10 Stunden pro Monat in den Pausen, der Freizeit oder außerhalb der Kernarbeitszeiten – müssen Sie sich halten.

Private Internetnutzung ist eine freiwillige Leistung

Dass Sie das Internet oder den E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz privat nutzen dürfen, ist eine freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers. Er kann seine Erlaubnis jederzeit teilweise oder komplett einseitig widerrufen.

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