30.01.2010

Verwirrung komplett: Kindergelderhöhung und ALG II – Bescheide rechtmäßig, Rückzahlung muss trotzdem erfolgen

Jetzt kommt richtig Arbeit auf die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit zu. Vehement wehren Sie sich dagegen, dass über eine Million fehlerhafte Bescheide erstellt worden sein sollen und vermutlich haben Sie auch Recht. Die Bescheide sind richtig, gleichwohl ist Kindergeld und erhöhte Unterhaltszahlungen zu erstatten.  
Aber langsam: Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld ab Januar 2010 um 20 Euro je Kind angehoben. Das Kindergeld wird bei Empfängern von ALG II als Einkommen berücksichtigt. Dies wiederum bedeutet, dass der Erhöhungsbetrag des Kindergelds auf die laufenden Leistungen anzurechnen ist.

Ebenfalls wurde Anfang des Monats der Kindesunterhalt angepasst. Auch hierbei ist eine Anrechnung auf die laufenden Leistungen vorzunehmen.

Gleichwohl sind die bislang erlassenen Bescheide rechtmäßig. Das Arbeitslosengeld II wird im Regelfall für 6 Monate berechnet und bewilligt. Es wird monatlich im Voraus gezahlt. Änderungen, die erst gegen Monatsende in der Grundsicherungsstelle bekannt werden, können deshalb immer erst nachträglich berücksichtigt werden. Da sowohl das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erst am 30.12.2009 verkündet wurde als auch die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle erst Anfang Januar 2010 erfolgte, konnte mit der Januarzahlung keine Verrechnung erfolgen. Daher kam es in einer großen Zahl von Fällen zu Überzahlungen. Nach dem geltenden Recht muss der zu viel gezahlte Betrag durch den Betroffenen zurück erstattet werden.

Wichtig: Dabei ist es unerheblich, ob Sie den überzahlten Betrag bereits ausgegeben haben. Die Arbeitsagenturen bzw. Arbeitsgemeinschaften müssen nach dem Gesetz zwingend einen neuen Bescheid erteilen. Dies gilt für alle 1,3 Mio. Bedarfsgemeinschaften, die Kindergeld erhalten.

Hinweis: Stecken Sie auch im ALG II fest und kommen nicht heraus, da Ihnen Ihr ehemaliger Chef kein Zeugnis übersendet? Formulieren Sie einen Entwurf und schicken Sie ihn an Ihren Ex-Chef mit der Bitte ihn zu übernehmen.

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