Wissen

19.08.2009

Welche Anlageformen kommen für vermögenswirksame Leistungen in Frage?

Bei der Wahl Ihres Anlagemodells haben Sie die Qual der Wahl. Die Entscheidung hängt letztlich natürlich von Ihren persönlichen Zielen und Prioritäten ab.

So ist ein Bausparvertrag nach wie vor eine zuverlässige Anlageform, dagegen locken Aktienfonds mit einer üppigen staatlichen Arbeitnehmersparzulage.

Die gängigsten Sparformen sind:

  • Sparpläne bei Banken und Sparkassen
  • Bausparverträge / Tilgung von bestehenden Bausparverträgen
  • Aktien- / Investmentfonds
  • Lebensversicherungen (Risikolebenversicherung)
  • betriebliche Altersvorsorge

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Mustervorlage: Forderung nach einer Gehaltsabrechnung

Mustervorlage: Forderung nach einer Gehaltsabrechnung

Immer mehr Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber über den Tisch gezogen, da keine Gehaltsabrechnung erteilt wird. Arbeitnehmer bekommen einfach nur eine Summe überwiesen und können dann kaum mehr nachvollziehen, wie sich die Summe zusammensetzt und ob sie richtig ist. Wehren Sie sich dagegen!

€ 3,90


Anlageformen im Überblick

Anlageform

staatliche Förderung

Einkommensgrenzen (1)

Vor- / Nachteile

Sparplan

nein

 -

  • sichere Anlageform
  • geringe Verzinsung
  • keine staatliche Förderung

Bausparvertrag

9 %; max. 43 Euro pro Jahr

17.900 Euro / 35.800 Euro

  • Sparbetrag ist planbar
  • staatliche Förderung

Tilgung eines Bausparvertrags

9 %; max. 43 Euro pro Jahr

17.900 Euro / 35.800 Euro

  • schnelle Kredittilgung

Aktienfond

20 %; max. 80 Euro pro Jahr

20.000 Euro / 40.000 Euro

  • hohe Rendite
  • unsichere Anlageform

Investmentfond

20 %; max. 80 Euro pro Jahr

20.000 Euro / 40.000 Euro

  • hohe Rendite
  • unsichere Anlageform

Lebensversicherung

nein

 -

  • Versicherungssumme zu 50 % steuerfrei (12 Jahre Laufzeit; Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr)
  • bei vorzeitiger Kündigung werden Kosten berechnet

betriebliche Altersvorsorge

nein

 -

  • steuersenkende Anlageform
  • langfristige Kapitalbindung

(1) Einkommensgrenzen für Alleinstehende bzw. verheiratete Paare.

 


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Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.