03.01.2011

Wenn die Gratifikation bei einer Kündigung wegfallen soll

Der Fall: Eine Steuerfachwirtin war fristgerecht zum Jahresende entlassen worden. Ihr Arbeitgeber wollte ihr deswegen und unter Berufung auf den Arbeitsvertrag kein Weihnachtsgeld auszahlen. Im Arbeitsvertrag war geregelt, dass ein Anspruch darauf ausgeschlossen ist, „wenn sich das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet”. Da die Arbeitnehmerin nicht selbst gekündigt hatte, klagte sie die Gratifikation ein.

Das Urteil: Die Arbeitnehmerin gewann auch; ihr Arbeitgeber musste ihr das Geld nachzahlen. Der Wortlaut der arbeitsvertraglichen Regelung stützt zwar die ablehnende Haltung des Arbeitgebers, doch die Regelung ist unwirksam, denn es wird nicht nach einer Arbeitgeberund Arbeitnehmerkündigung differenziert. Arbeitnehmer können letztlich also keinen Einfluss darauf nehmen, ob sie das Weihnachtsgeld bekommen oder nicht. Und dies ist eine unangemessene Benachteiligung (LAG Hamm, 16.9.2010, 15 Sa 812/10).

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