09.09.2010

„Wenn Ihr zu dumm seid, ziehe ich Euch das vom Lohn ab!“

Kennen Sie auch solche Sätze von Ihrem Chef? Wo hört hier der „Spaß“ auf und was sind wirklich die Rechte des Arbeitgebers? Oder kennen Sie die Geschichte von der Sekretärin, der für jeden Schreibfehler 1 Euro abgezogen wurde?

Das sind Ihre Rechte: 
Einfach vom Lohn etwas abziehen, darf der Arbeitgeber einseitig nicht. Voraussetzung ist stets, dass er einen Anspruch gegen Sie hat, den er dann im Wege der Aufrechnung geltend macht. Beispiel: Ihr Arbeitgeber hat Ihnen 100 Euro geliehen. Diese 100 Euro haben Sie zum 15. des nächsten Monats zurück zu zahlen. Machen Sie dies nicht, kann er die Aufrechnung erklären und das Geld von Ihrem nächsten Lohn in Abzug bringen.

Eine solche Aufrechnung funktioniert aber auch nur außerhalb der Pfändungsfreigrenzen. Ihnen muss stets je nach dem, wie vielen Unterhaltsverpflichtungen Sie nachkommen müssen, ein gewisser Grundbetrag zum Leben verbleiben. Dieser Betrag ist nicht pfändbar und darf daher auch nicht durch eine Aufrechnung umgangen werden. Unpfändbar und damit auf jeden Fall nicht aufrechenbar sind Beträge bis 989,99 Euro. Diese Summe steigt mit Ihren Unterhaltspflichten. Verdienen Sie als netto weniger als 990 Euro, darf Ihr Arbeitgeber nichts aufrechnen.

Wie bereits zu Beginn gesagt, muss er jedoch einen Anspruch haben. Machen Sie einmal etwas falsch, kann er Ihnen nicht als Bestrafung Geld abziehen. Stets muss dann auch ein Schaden entstanden sein, den Ihr Arbeitgeber auch beziffern kann. Im Beispielsfall der Sekretärin, die für jeden Schreibfehler 1 Euro zahlt, ist dies gerade nicht der Fall.

Es geht aber noch weiter: Es muss nicht nur ein Ihnen zurechenbarer Schaden vorliegen, sondern es müssen auch die Haftungsgrundsätze im Arbeitsrecht beachtet werden. Danach gilt Folgendes:

  • Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden haften Sie voll.
  • Für leichteste Fahrlässigkeit haften Sie nicht.
  • Für eine mittlere Fahrlässigkeit haften Sie anteilsmäßig, je nach dem, wie hoch Ihr Verschulden letztendlich ist.

Fazit: Ihr Chef darf Ihnen nicht ohne Weiteres einfach Geld abziehen!

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