Ihre Dienststelle ist nach den gesetzlichen Regelungen der Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder gefordert, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Fortbildungen können hier die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Führungsposition zu übernehmen.
Frauenanteil an Führungsfortbildungen muss angemessen sein
Um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, muss Ihre Dienststelle Frauen bei Führungskräftelehrgängen angemessen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch für Frauen, die Familien- bzw. Pflegepflichten haben.
Sie sollten den Frauenanteil in Führungskräfteschulungen im Blick behalten. Sind Frauen nicht entsprechend ihrem Anteil in der Zielgruppe darin vertreten, fragen Sie nach, warum dies so ist. § 10 Abs. 1 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sieht beispielsweise vor, dass Frauen bei Einführungs-, Förderungs- und Anpassungsfortbildungen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe der Fortbildung zu berücksichtigen sind. Entsprechende Regelungen finden sich teilweise auch in den Ländergesetzen.
Beispiel: Eine Fortbildung ist darauf ausgerichtet, die Teilnehmenden für Aufgaben im Bereich der Entgeltgruppe E 12 zu qualifizieren. Teilnehmen können alle Beschäftigten der Entgeltgruppe E 11. Der Frauenanteil beträgt hier 50 %. Somit sind Frauen mindestens zu 50 % für die Fortbildung auszuwählen, wenn sich hinreichend Kandidatinnen bewerben.
Aufstiegsfortbildung muss angeboten werden
Außerdem muss Ihr Arbeitgeber gemäß § 10 Abs. 3 BGleiG Fortbildungen anbieten, die Frauen den beruflichen Aufstieg erleichtern, und zwar in ausreichendem Maße.
Dies rechtfertigt, dass spezielle Fortbildungen nur für Frauen zur Aufstiegsförderung angeboten werden, jedenfalls dann, wenn Frauen in den Bereichen, in denen fortgebildet wird, unterrepräsentiert sind. Dies ist ja in höheren Positionen regelmäßig der Fall.
Auch ohne gesetzliche Grundlage können Sie im Hinblick auf die Ziele der Frauengleichstellungsgesetze – beispielsweise im Gleichstellungsplan – entsprechende Regelungen zur Fortbildung von Frauen zur Übernahme von Führungspositionen oder höherwertigen Tätigkeiten anregen.
Wie Sie Mentoring-Programme für Frauen initiieren
Häufig werden spezielle Führungskräfteschulungen für Frauen angeboten. Diese werden in der Praxis immer mehr auch mit sogenannten Mentoring-Programmen flankiert. Solche Programme sind bereits in vielen Behörden eingeführt. Sie haben viele Vorteile. Welche das sind, haben wir Ihnen in unserer Übersicht zusammengestellt.
Mentoring-Programme sind Teil der Personalentwicklung. Sprechen Sie mit Ihrer Personalentwicklerin bzw. mit der Verantwortlichen für die Personalentwicklung darüber, inwieweit sie bereit ist, ein Mentoring-Programm zu konzipieren, und gewinnen Sie sie für Ihre Idee.
Auch Frauen mit Familien-/Pflegepflichten müssen Führung übernehmen können
Frauen mit Familien-/Pflegepflichten in Führungspositionen – dies ist in der Praxis immer noch ein Problem. Sprechen Sie auch diesen Problemkreis an und machen Sie Ihrer Dienststelle deutlich: Sie muss es ermöglichen, dass auch Frauen mit Familien-/Pflegepflichten Führung übernehmen können.
Außerdem müssen die Führungsfortbildungen an deren Bedürfnissen orientiert angeboten werden, also etwaige Familien-/Pflegepflichten berücksichtigt werden. Sei es, dass den räumlichen und zeitlichen Bedürfnissen von Frauen mit Familien-/Pflegepflichten entsprochen wird oder aber im Bedarfsfall Kinderbetreuung angeboten wird sowie Maßnahmen für Pflegeersatz angeboten werden.
Der Arbeitgeber muss es also Frauen ermöglichen, sich für Führungsaufgaben weiter zu qualifizieren, und entsprechende Fortbildungen anbieten, dies auch für potenzielle Führungskräfte mit Familien- oder Pflegepflichten.
Nutzen Sie daher Ihre Rechte und stellen Sie ggf. einen Initiativantrag, damit den beschäftigten Frauen in Ihrer Dienststelle Aufstiegsfortbildungen bzw. Führungskräfteschulungen angeboten werden, die auch ihrer Lebenssituation entsprechen.
Das Musterschreiben können Sie nutzen, wenn Sie einen Initiativantrag für Führungskräftefortbildungen für Frauen stellen wollen:
Muster-Schreiben (Bundesbehörde): Initiativantrag Führungskräftefortbildungen für Frauen
Als Gleichstellungsbeauftragte, die nach den Frauengleichstellungsgesetzen in den Ländern arbeitet, müssen Sie den Initiativantrag entsprechend Ihren gesetzlichen Regelungen abändern.
Auch zum Inhalt von Führungskräftefortbildungen speziell für Frauen können Sie Einfluss nehmen und Anregungen geben. Spezielle Inhalte könnten beispielsweise sein:
Machen Sie sich bewusst, dass auch die Inhalte von Führungsfortbildungen Frauen ansprechen sollten. Sie sollten daher die konzeptionelle Ausgestaltung solcher speziellen Seminare für Frauen genau unter die Lupe nehmen.
Aus meiner Sicht ist es lohnenswert, im Fortbildungsbereich initiativ tätig zu werden. Es geht darum, den Frauenanteil in den Führungspositionen Ihrer Dienststelle anzuheben. Fortbildung ist hier unerlässlich. Flankiert von einem Mentoring-Programm, dürfte die Erfolgschance, mehr Frauen für Führung zu interessieren und zu qualifizieren, groß sein.