03.10.2017

Frauen in Führungspositionen: Werden Sie initiativ tätig

Ihre Dienststelle ist nach den gesetzlichen Regelungen der Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder gefordert, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Fortbildungen können hier die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Führungsposition zu übernehmen.

Frauenanteil an Führungsfortbildungen muss angemessen sein

Um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, muss Ihre Dienst­stelle Frauen bei Führungskräftelehrgängen angemessen berück­sichtigen. Dies gilt insbesondere auch für Frauen, die Familien- bzw. Pflegepflichten haben.

Meine Empfehlung: Behalten Sie den Frauenanteil im Auge

Sie sollten den Frauenanteil in Führungskräfteschulungen im Blick behalten. Sind Frauen nicht entsprechend ihrem Anteil in der Zielgruppe darin vertreten, fragen Sie nach, warum dies so ist. § 10 Abs. 1 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sieht beispielsweise vor, dass Frauen bei Einführungs-, Förderungs- und Anpassungsfortbil­dungen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe der Fortbildung zu berücksichtigen sind. Entsprechende Regelungen finden sich teil­weise auch in den Ländergesetzen.

Beispiel: Eine Fortbildung ist darauf ausgerichtet, die Teilnehmen­den für Aufgaben im Bereich der Entgeltgruppe E 12 zu qualifizieren. Teilnehmen können alle Beschäftigten der Entgeltgruppe E 11. Der Frauenanteil beträgt hier 50 %. Somit sind Frauen mindestens zu 50 % für die Fortbildung auszuwählen, wenn sich hinreichend Kan­didatinnen bewerben.

Aufstiegsfortbildung muss angeboten werden

Außerdem muss Ihr Arbeitgeber gemäß § 10 Abs. 3 BGleiG Fortbil­dungen anbieten, die Frauen den beruflichen Aufstieg erleichtern, und zwar in ausreichendem Maße.

Dies rechtfertigt, dass spezielle Fortbildungen nur für Frauen zur Auf­stiegsförderung angeboten werden, jedenfalls dann, wenn Frauen in den Bereichen, in denen fortgebildet wird, unterrepräsentiert sind. Dies ist ja in höheren Positionen regelmäßig der Fall.

Wichtig: Gleichstellungsplan nicht vergessen

Auch ohne gesetzliche Grundlage können Sie im Hinblick auf die Ziele der Frauengleichstellungsgesetze – beispielsweise im Gleichstellungsplan – entsprechende Regelungen zur Fortbil­dung von Frauen zur Übernahme von Führungspositionen oder höherwertigen Tätigkeiten anregen.

Wie Sie Mentoring-Programme für Frauen initiieren

Häufig werden spezielle Führungskräfteschulungen für Frauen ange­boten. Diese werden in der Praxis immer mehr auch mit sogenannten Mentoring-Programmen flankiert. Solche Programme sind bereits in vielen Behörden eingeführt. Sie haben viele Vorteile. Welche das sind, haben wir Ihnen in unserer Übersicht zusammengestellt.

Übersicht: Vorteile Mentoring

Mentoring-Programme sind Teil der Personalentwicklung. Sprechen Sie mit Ihrer Personalentwicklerin bzw. mit der Verantwortlichen für die Personalentwicklung darüber, inwieweit sie bereit ist, ein Men­toring-Programm zu konzipieren, und gewinnen Sie sie für Ihre Idee.

Auch Frauen mit Familien-/Pflegepflichten müssen Führung übernehmen können

Frauen mit Familien-/Pflegepflichten in Führungspositionen – dies ist in der Praxis immer noch ein Problem. Sprechen Sie auch diesen Pro­blemkreis an und machen Sie Ihrer Dienststelle deutlich: Sie muss es ermöglichen, dass auch Frauen mit Familien-/Pflegepflichten Führung übernehmen können.

Außerdem müssen die Führungsfortbildungen an deren Bedürfnissen orientiert angeboten werden, also etwaige Familien-/Pflegepflichten berücksichtigt werden. Sei es, dass den räumlichen und zeitlichen Bedürfnissen von Frauen mit Familien-/Pflegepflichten entsprochen wird oder aber im Bedarfsfall Kinderbetreuung angeboten wird sowie Maßnahmen für Pflegeersatz angeboten werden.

Wichtig: Arbeitgeber muss Führungskräfteschulungen für Frauen mit Familien-/Pflegepflichten anbieten

Der Arbeitgeber muss es also Frauen ermöglichen, sich für Führungsaufgaben weiter zu qualifizieren, und entsprechende Fortbildungen anbieten, dies auch für potenzielle Führungs­kräfte mit Familien- oder Pflegepflichten.

Meine Empfehlung: Stellen Sie einen Initiativantrag

Nutzen Sie daher Ihre Rechte und stellen Sie ggf. einen Initia­tivantrag, damit den beschäftigten Frauen in Ihrer Dienststelle Aufstiegsfortbildungen bzw. Führungskräfteschulungen ange­boten werden, die auch ihrer Lebenssituation entsprechen.

Das Musterschreiben können Sie nutzen, wenn Sie einen Initiativantrag für Führungskräftefortbildungen für Frauen stellen wollen:

Muster-Schreiben (Bundesbehörde): Initiativantrag Führungskräftefortbildungen für Frauen

Hinweis: Länderregelung beachten

Als Gleichstellungsbeauftragte, die nach den Frauengleichstel­lungsgesetzen in den Ländern arbeitet, müssen Sie den Initiativantrag entsprechend Ihren gesetzlichen Regelungen abändern.

Auch zum Inhalt von Führungskräftefortbildungen speziell für Frauen können Sie Einfluss nehmen und Anregungen geben. Spezielle Inhalte könnten beispielsweise sein:

  • Karriere machen trotz Kindern und Pflegeaufgaben
  • Führungsstile, die Frauen entsprechen
  • Führung muss nicht maskulin sein
  • In Führung weibliche Kompetenzen einbringen
  • Führung in Balance zwischen Familie, Pflege und Beruf
  • Zeitmanagement für Führungsfrauen
  • Gelassenheit trotz Führung und Familie/Pflege entwickeln

Machen Sie sich bewusst, dass auch die Inhalte von Führungsfort­bildungen Frauen ansprechen sollten. Sie sollten daher die konzep­tionelle Ausgestaltung solcher speziellen Seminare für Frauen genau unter die Lupe nehmen.

Fazit: Fortbildungen zur Steigerung des Frauenanteils im Führungskräftebereich lohnen sich!

Aus meiner Sicht ist es lohnenswert, im Fortbildungsbereich initiativ tätig zu werden. Es geht darum, den Frauenanteil in den Führungspositionen Ihrer Dienststelle anzuheben. Fortbil­dung ist hier unerlässlich. Flankiert von einem Mentoring-Programm, dürfte die Erfolgs­chance, mehr Frauen für Führung zu interessieren und zu qualifizieren, groß sein.

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