22.11.2010

Ärztliche Untersuchung bei Jugendlichen

Gestern sprach mich eine besorgte Mutter an. Zwischen Weihnachten und Neujahr hat Ihr 16-jähriger Sohn einen Aushilfsjob für Inventurarbeiten in einem Supermarkt. Jetzt besteht der künftige Arbeitgeber darauf, dass sich ihr Sohn ärztlich untersuchen lässt. Sie fragte mich, ob das sein müsse. Schließlich sei die Beschäftigung auf maximal 2 Wochen angelegt. Falls die Inventur schneller beendet sei, ende das Arbeitsverhältnis sogar früher.  
Ich konnte sie insoweit beruhigen. Ein Jugendlicher ist im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes derjenige, der 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Während die Beschäftigung von Kindern, also bis 14 Jahre, verboten ist, können Jugendliche arbeiten. Dieses ist auf 8 Stunden täglich und auf 40 Stunden wöchentlich begrenzt.

Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf von einem Arbeitgeber nur beschäftigt werden, wenn er

  • innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist und
  • dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorlegt.

Es handelt sich dabei um die so genannte Erstuntersuchung.

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Untersuchung hat dann die erste Nachuntersuchung zu erfolgen und nach Ablauf eines jeden weiteren Jahres weitere Nachuntersuchungen. Diese weiteren Nachuntersuchungen muss der Jugendliche allerdings nicht durchführen lassen, der Arbeitgeber soll ihn jedoch darauf hinweisen.

Pflicht ist also nur die Erstuntersuchung und die erste Nachuntersuchung.

In dem oben beschriebenen Fall hilft der Mutter und dem Jugendlichen allerdings § 32 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Bei Aufnahme
•    nur einer geringfügigen Beschäftigung oder
•    einer nicht länger als 2 Monate dauernden Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind,
ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich.

Ich habe der Mutter geraten, dem Arbeitgeber dieses mitzuteilen. So ist keine ärztliche Untersuchung fällig und der Arbeitgeber kann Geld sparen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema