06.12.2009

Arbeit trotz Krankschreibung

Frage: „Meine Kollegin ist krank geschrieben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt für 1 Woche. Jetzt habe ich Sie gestern in einer Disco ausgelassen feiern gesehen. Auch heute war sie wieder nicht zur Arbeit erschienen. Ich habe die ganze Woche ihre Arbeit übernehmen müssen und meine eigentliche Arbeit ist fast völlig liegen geblieben. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich bin ziemlich sauer, da sie ohnehin oft krank geschrieben ist und ich ihre Arbeit mit erledigen muss. Wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Darf sie trotz einer Magen-Darm-Erkrankung feiern und Alkohol trinken?“ 

Antwort: Sie sollten mit Ihrer Kollegin zunächst selber sprechen. Vielleicht ist sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig, die es ihr nicht erlaubt zur Arbeit zu gehen, gleichwohl eine Feier in einer Disco zulässt. Das hört sich vielleicht auf den ersten Blick widersinnig an, gerade bei psychischen Erkrankungen kann dieses jedoch vorliegen. Es gibt immer wieder Arbeitnehmer die durch ihren Job krank werden. Deshalb dürfen Sie auch während einer Arbeitsunfähigkeit nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Gerade das würde die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Häufig sind solche Fälle im Zusammenhang mit Mobbing und Depressionen vorgekommen.

Andererseits spricht natürlich viel bei Ihrer Sachverhaltsschilderung dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgeschoben ist. Sollte das der Fall sein, hat Ihre Kollegin keinen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Ob Ihr Chef der Kollegin sofort kündigt, liegt in seinem Ermessen.

Also: Sprechen Sie erst mit Ihrer Kollegin, vielleicht hilft das schon, damit so etwas nicht wieder vorkommt. Erst dann sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.

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