02.04.2010

Arbeitsunfähigkeit – Sie müssen nicht auf dem Sofa sitzen

Sie sind arbeitsunfähig erkrankt. Welche Tätigkeiten dürfen Sie nun erledigen? Dürfen Sie spazieren gehen? Oder dürfen Sie sogar im Nebenjob arbeiten? All dieses sind sehr praxisrelevante Fragen. Ich versuchen sie Ihnen heute der Reihe nach zu beantworten:

 

Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht, dass Ihnen jegliche Tätigkeit verboten ist. Sie dürfen nur die Tätigkeiten nicht machen, die den Heilungsprozess verzögern, also beispielsweise bei einer Rückenverletzung Ihre Einfahrt neu pflastern.

Aber auch Extremsportarten sind häufig nicht dazu geeignet, den Heilungsprozess zu fördern. Schnell kommt Ihr Arbeitgeber auf die Idee, dass Sie die Krankheit nur vortäuschen.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie sogar arbeiten gehen, wie im folgenden Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird gemobbt und der Arzt schreibt ihn deshalb krank, da er in seiner ganz speziellen Firma nicht mehr arbeiten kann. Das bedeutet aber nicht, dass er der gleichen Arbeit an einem anderen Arbeitsplatz bei einem anderern Arbeitgeber nicht nachgehen kann.

Dürfen Sie in den Urlaub fahren? Ja! Natürlich, es sein denn, dies gefährdet den Heilungsprozess. Urlaubsfahrten sind aber eher dazu angetan, den Heilungsprozess sogar zu fördern.

Was ist mit Einkaufen?

Selbstverständlich dürfen Sie während einer Arbeitsunfähigkeit einkaufen oder andere Freizeitaktivitäten unternehmen. Es darf Sie nur nicht zu sehr anstrengen.

Hinweis: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nicht sagen, weshalb Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. In manchen Fällen ist es jedoch ratsam, um Missverständnissen vorzubeugen.

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