25.04.2010

Der Arbeitgeber verlangt ärztliche Untersuchung – das sind Ihre Rechte

Viele Arbeitgeber werden immer rigoroser. Jetzt habe ich von einem Fall gelesen, in dem eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig krank geschrieben war. Ihr Arbeitgeber zweifelte aber an der Richtigkeit der Krankschreibung und verlangte, dass Sie seinen Arzt konsultieren und sich untersuchen lassen sollte. Und dies bitte auch auf ihre Kosten. Als sie sich weigerte, hat sie eine Kündigung erhalten.  

Ein Arbeitnehmer ist eindeutig nicht verpflichtet, den Arzt des Vertrauens des Arbeitgebers aufzusuchen und sich untersuchen zu lassen. Arbeitgeber versuchen zwar immer wieder, die Krankheit herauszubekommen. Dies dürfen Sie jedoch nicht. Sie haben sogar das Recht in einem solchen Fall, Ihren Arbeitgeber anzulügen. Er darf Ihnen keine Fragen nach Ihrer Krankheit stellen und erst recht darf der Arzt ihm keine Informationen erteilen. Selbst wenn Sie sich beim Arzt des Arbeitgebers vorstellen sollten, muss dieser Sie immer fragen, ob er die Ergebnisse der Untersuchung an Ihren Arbeitgeber weiterleiten darf. Hier sollten Sie auf jeden Fall widersprechen. Kein Arbeitgeber hat das Recht, Ihre persönlichsten Krankheitsdaten zu erfahren.
Auch die daraufhin ausgesprochene Kündigung war selbstverständlich nicht rechtmäßig. Die Arbeitnehmerin hat sich gegen die Kündigung gewehrt und Kündigungsschutzklage eingereicht. Sie wird sicherlich gewinnen und der Arbeitgeber muss sie wieder einstellen.

Fazit: Ein Arbeitnehmer darf sich nicht alles gefallen lassen. Es gibt Grenzen, die ein Arbeitgeber nicht überschreiten darf.

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