Seit dem 01.01.1995 gibt es die Pflegeversicherung und seit dem 01.07.08 gibt es das Pflegezeitgesetz. Danach können Sie eine Pflegezeit zur Pflege naher Angehöriger nehmen:
Bei beiden Pflegezeiten hatten Sie einen Kündigungsschutz.
Nun hat die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ihr Konzept einer Familienpflegezeit erneuert. Danach sollen Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen einen Anspruch auf eine 2-jährige Pflegezeit erhalten. Arbeitnehmer sollen in dieser Zeit Ihre Arbeitszeit auf 50 % reduzieren können und 75 % ihres Gehalts erhalten. Später müssen sie dann wieder in Vollzeit arbeiten, aber weiterhin ihre 75 % ihres Gehalts bis ihr Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Die Gehaltsfortzahlung will die Ministerin entweder über ein Wertkonto durch vorgeleistete Arbeit oder durch einen Lohnvorschuss erreichen.
Insgesamt sollen für die Arbeitgeber keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Sie als Arbeitnehmer, der die Familienzeit in Anspruch nehmen will, sollen verpflichtet werden, eine Versicherung abzuschließen. Diese zahlt dann, wenn Sie nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod den Lohnvorschuss nicht zurückzahlen können. Diese Versicherung soll bis zu 10 € im Monat kosten.
Bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Familienpflegezeitgesetzes wird es allerdings noch etwas dauern. Im Herbst sollen die Arbeiten an einem konkreten Gesetzentwurf beginnen und das neue Gesetz soll dann im ersten Halbjahr 2011 in Kraft treten.
Mein Fazit: Das bisherige Pflegezeitgesetz ist ein „zahnloser Tiger“. Kaum ein Arbeitnehmer nimmt es in Anspruch, da die Pflegezeit nicht bezahlt wird. Aus diesem Gesichtspunkt heraus ist die jetzt angedachte Familienpflegezeit ein Schritt in die richtige Richtung. Wir dürfen nicht vergessen, dass ca. 1,5 Millionen Menschen zu Hause gepflegt werden.