08.01.2010

Krankengeld – Arbeitslosigkeit – Arbeitslosengeld

Frage: „Ich bin derzeit arbeitslos und krank. Wann bekomme ich Krankengeld von meiner Krankenkasse?“ 

Antwort: Zunächst müssen wir in § 126 SGB III schauen. Dort ist die Leistungsfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit geregelt. Wird ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld in Folge von Krankheit arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, verliert er nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt aber nur für die Dauer von 6 Wochen.

Wichtig: Sie bekommen das Geld auch, wenn Sie ein ärztliches Zeugnis vorlegen können, nach der Sie Ihr Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen bis zur Dauer von 10, bei alleinerziehenden Arbeitslosen bis zur Dauer von 20 Tagen für jedes Kind in jedem Kalenderjahr. Eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person darf die Aufgabe allerdings nicht übernehmen können und das Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zum Krankengeld: Der Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse beginnt bei einer Krankenhausbehandlung oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen am Tag der Aufnahme, sonst an dem Tag, der auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. So lange der Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur allerdings zahlt, wird kein Krankengeld geleistet. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld.

Achtung: In den ersten 4 Wochen Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Deshalb können Sie dann Krankengeld erhalten.

Fazit: Auch wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, haben Sie bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld

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