Krankmeldung per E-Mail
Frage: „Darf ich mich per E-Mail krank melden?“
Antwort: Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wie das zu geschehen hat, steht nicht im Gesetz. Deshalb ist auch eine Mitteilung per E-Mail oder SMS genau so möglich, wie ein Telefonanruf oder ein Telefax.
Beachten Sie aber bitte Folgendes: Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber unverzüglich die Mitteilung erhält. Wenn Ihnen also bekannt ist, dass E-Mails nur alle 2 Stunden abgerufen werden oder sämtliche E-Mails an einem bestimmten Arbeitsplatz auflaufen und von dort erst mit Zeitverzögerung verteilt werden, wäre ich vorsichtig. Natürlich ist die Nachricht auch dann in den Machtbereich Ihres Arbeitgebers gelangt. Der hier entscheidende § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes will aber, dass Ihr Chef sofort Kenntnis erlangen kann, um entsprechende Vertretungsmaßnahmen einleiten zu können. Es reicht letztendlich auch nicht aus, wenn Sie telefonisch Arbeitskollegen, dem Pförtner, Betriebsratsmitglieder oder der Telefonistin von Ihrer Krankheit berichten. Natürlich muss Ihr Arbeitgeber Sie darüber informieren, wen Sie von einer Arbeitsunfähigkeit unterrichten sollen. Im Regelfall dürfte das der Leiter der Personalabteilung oder Ihr unmittelbarer Vorgesetzter sein.
Wenn Sie diesen Personen eine E-Mail schicken, ist das völlig in Ordnung.






