Spenden Sie keine Organe! Das könnte zu einer Kündigung führen!
Das Arbeitsgericht Kassel hat in einem Kündigungsrechtsstreit einen Abfindungsvergleich vorgeschlagen.
Das war geschehen: Eine 43-jährige Frau hatte Ihrem schwer kranken Lebensgefährten eine Niere gespendet. Ihrem Arbeitgeber hatte Sie mitgeteilt, dass sie wegen der anschließenden Rehabilitation etwa 4 Wochen nicht zur Arbeit kommen könne.
Das Unternehmen meinte, es sei viel zu kurzfristig informiert worden. Daher kündigte es der Arbeitnehmerin fristlos.
Wie höchstrichterlich mit einem solchen Fall umzugehen ist, ist noch nicht abschließend geklärt.
Nach meiner Ansicht besteht für einen Arbeitnehmer ein Anspruch auf einen unbezahlten Sonderurlaub, wenn er tatsächlich ein Organ an einen nahen Angehörigen spenden möchte.
Für mich ist in diesem Fall eine Kündigung ganz klar sittenwidrig!
Mein Tipp: In einem solchen Fall sollten Sie Ihrem Arbeitgeber auf jeden Fall frühzeitig, schriftlich und beweissicher von Ihrem Vorhaben unterrichten. Beantragen Sie Sonderurlaub. Desto schwerer wird er es haben, eine Kündigung vor Gericht durchzusetzen.