18.01.2011

Motorrad fahren bei Arbeitsunfähigkeit – Dürfen Sie das?

Kein Fall ist wie der andere und deshalb gibt es auch so viele arbeitsrechtliche Urteile. Ich bin einmal gespannt, ob dieser Fall vor einem Arbeitsgericht landet und wie dieses darüber entscheiden würde: 
Eine junge Verlagsmitarbeiterin möchte wissen, ob sie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit privat Motorrad fahren darf. Und, wie sehen Sie das?

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit all die Dinge unterlassen, die einem Genesungsprozess entgegenstehen. So darf er bei einer Grippe sicherlich nicht schwimmen gehen und bei einem Rückenleiden darf er keine schweren Steine tragen.

Aber darf man Motorrad fahren? Es kommt auf die Krankheit an. Bei körperlichen Gebrechen wird es mit dem Motorrad fahren sicherlich schwierig. Mit einem gebrochenen Arm oder einer schweren Grippe gehört man nicht aufs Motorrad und hier wird der Arbeitgeber zu Recht ärgerlich werden, wenn der Heilungsprozess so leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird.

Bei psychischen Erkrankungen kann das aber schon wieder ganz anders aussehen. Hier kann das Motorrad fahren den Heilungsprozess sogar beschleunigen. So war es bei mir früher auch. Tut dem Arbeitnehmer das Motorrad fahren gut und kann er sich entspannen, spricht zunächst einmal nichts gegen eine ausgiebige Fahrt.

Mein Tipp: Sie sollten sich stets auch in Ihren Vertragspartner hineinversetzen. Was würden Sie davon halten, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist und dann mit einem Motorrad an Ihnen vorbeibraust?
In solchen Fällen kann es schon ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber erst gar nicht mitbekommt, dass man das Bike aus dem Stalle holt. Dadurch können schon viele Probleme beseitigt werden.

Es gilt aber auch weiterhin der Grundsatz: Alles ist erlaubt, sofern der Genesungsprozess nicht beeinträchtigt wird. Im Zweifel dürfen Sie also auch Motorrad fahren!

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