11.09.2010

Persönliche Abgabe des Gelben Scheins

Darf ein Arbeitgeber die persönliche Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, des so genannten Gelben Scheins, verlangen? Häufig ist in der Praxis genau das der Fall. Einige Arbeitgeber möchten, dass Arbeitnehmer persönlich auch während einer Arbeitsunfähigkeit vorstellig werden und wenigstens den Gelben Schein persönlich abgeben.
 

Dieses Recht hat ein Arbeitgeber aber nicht! Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, haben Sie eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlichen Dauer spätestens an dem darauf folgenden Tag vorzulegen. Das ist also der 4. Tag. Bei dieser Bescheinigung handelt es sich um den so genannten Gelben Schein.

Achtung: Ihr Arbeitgeber ist berechtigt, diesen Gelben Schein auch früher zu verlangen!

Das Gesetz sieht aber nicht vor, dass Sie persönlich die Bescheinigung abgeben müssen. Das ist auch vielfach gar nicht möglich. Stellen Sie sich nur vor, Sie liegen im Krankenhaus oder mit einer schweren Erkrankung im Bett. Deshalb ist ein solches Verlangen des Arbeitgebers Unsinn und eine reine Schikanemaßnahme.

Ihre einzige Verpflichtung ist die, dass spätestens am 4. Tag Ihrer Erkrankung der Gelbe Schein beim Arbeitgeber vorliegt. Ob dieses per Post oder per Bote geschieht, ist völlig unerheblich. Der Gelbe Schein muss auch nicht persönlich abgegeben werden, ein Einwurf in den Briefkasten genügt.

Bei Letzterem sollten Sie jedoch der von Ihnen einzuhaltenden Frist vorsichtig sein wegen. Werfen Sie den Gelben Schein erst am Abend des 4. Tags in den Briefkasten, wird es zu spät sein. Ein Briefkasten wird im Regelfall bis mittags geleert, so dass unter normalen Umständen erst am 5. Tag Ihr Arbeitgeber von der Arbeitsunfähigkeit Kenntnis erlangt. Das reicht nicht aus!

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